Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Ablauf des Leasing-Prozesses
- Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
- Abschlusszahlung
- Abschreibungen
- Abschreibungszeitraum
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- AfA-Tabellen
- AfA-Zeit
- Allgemeine Leasing-Bedingungen (ALB)
- Amortisation
- Andienungsrecht
- Angebotswege im Leasing
- Ankaufsrecht
- Anpassungsklausel
- Anschaffungskosten
- Anschaffungsnebenkosten
- Anschluss-Leasingvertrag
- Anzahlungen
- Asset Finance
- Asset Management
- Barwert
- Bestelleintritt
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Betriebsvorrichtung
- Big-Ticket
- Bilanzierung
- Bilanzsteuerrecht
- Buchwert
- Bürgschaften
- Buy and Lease
- Cross-Border-Leasing
- Degressive Leasing-Raten
- Digitalisierung
- Direkt-Leasing / Direkt-Vertrieb
- Domestic-Leasing
- e-Commerce
- Eigentum
- Eintritt in die Bestellung
- Erlasse
- Export-Leasing
- Fahrzeugleasing
- Fälligkeit von Leasing-Raten
- Finanzierungsleasing
- Finanzmarktaufsicht
- Fondsleasing
- Forschungsinstitut für Leasing
- Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Full-Service-Leasing
- Fungibilität
- Garantie/Gewährleistung
- Gebrauchtleasing
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschebekämpfung
- Gesamtinvestitionskosten
- Geschichte des Leasing
- Großmobilienleasing
- Grundmietzeit / Grundleasingzeit
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Immobilien-Leasing
- Insolvenz des Leasing-Nehmers
- Instandhaltung/Wartung
- Kalkulation, geschlossene/offene
- Kalkulatorische Laufzeit
- Kaufoption
- Kilometer-Leasing-Vertrag
- Kommunal-Leasing
- Konversion
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Kreislaufwirtschaft
- Kündigung von Leasing-Verträgen / Vertragskündigung
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
- Mehr- / Mindererlösausgleich
- Mieterdarlehen
- Mietkauf
- Mobilien-Leasing
- Nachhaltigkeit
- Nebenkosten
- Neubau-Leasing
- Non-Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche
- Objektkompetenz
- Objektprüfung
- Off-Balance
- Operating-Leasing
- Optionsrecht
- Pay-per-Use
- Politisch exponierte Person (PeP)
- Quartalszahlung
- Refinanzierung
- Refurbishing
- Restwert
- Rückgabepflicht
- Sach- und Preisgefahr
- Sachmängel
- Sale-and-lease-back
- Sharing Economy
- Sicherheiten
- Sicherungsbestätigung
- Sicherungsschein
- Small-Ticket-Leasing
- Software-Leasing
- Sonderzahlung
- Spezialleasing
- Steuerlicher Restbuchwert
- Teilamortisation
- Totalschaden
- Uebernahmebestätigung
- Umtausch
- Untergang
- Untervermietung
- US-Lease
- Vendor-Leasing
- Veräußerungserlös / Verwertungserlös
- Vergleichsrechnung
- Verkehrswert / Marktwert
- Verlängerungsoption / Verlängerungsvertrag
- Versicherungen
- Vertragslaufzeit
- Vertragsprüfung
- Vertriebsleasing
- Vertriebswege
- Verwertung
- Vollamortisation
- Voranfrage / Vorprüfung
- Vorteile des Leasing
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Wirtschaftliches Eigentum
- Zinsfestschreibung
- Zubehörhaftung
- Zurechnung, steuerliche
Change order
Leasing-Vorteile
Leasing erweitert die Investitionsspielräume bei verlässlichen Kalkulationsgrundlagen, wirkt positiv auf Bilanzstruktur und Rating, bietet Flexibilität durch individuelle Vertragsgestaltungen, schont durch umfassende Serviceleistungen interne Ressourcen des Leasing-Nehmers und verschafft ihm Freiräume für sein Kerngeschäft. Da Leasing von vornherein eine zeitliche Befristung vorsieht, können Investitionsgüter schneller und einfacher durch neue, dem technischen Fortschritt folgende, ersetzt werden. Die für Leasing und Service entstehenden Kosten sind außerdem über die gesamte fest vereinbarte Grundmietzeit sicher kalkulierbar. Zudem bleiben geleaste Wirtschaftsgüter im Eigentum des Leasing-Gebers, der sie deshalb nach deutschem Handels- und Steuerrecht in seiner Bilanz führt. Diese Bilanzneutralität beim Leasing-Nehmer führt zu einer deutlichen Verbesserung wichtiger Bilanzrelationen, insbesondere der Eigenkapitalquote. Nach einer repräsentativen Marktstudie (2020) nennen Leasing-Kunden als Leasing-Motive: „Rückgabe des Leasing-Objekts", „Kosten sind gleichmäßig und genau kalkulierbar“, „Leasing schont die Liquidität“, „Betriebsausstattung bleibt auf dem neuesten Stand“, „Bank-Kreditlinie bleibt erhalten“.