Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Ablauf des Leasing-Prozesses
- Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
- Abschlusszahlung
- Abschreibungen
- Abschreibungszeitraum
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- AfA-Tabellen
- AfA-Zeit
- Allgemeine Leasing-Bedingungen (ALB)
- Amortisation
- Andienungsrecht
- Angebotswege im Leasing
- Ankaufsrecht
- Anpassungsklausel
- Anschaffungskosten
- Anschaffungsnebenkosten
- Anschluss-Leasingvertrag
- Anzahlungen
- Asset Finance
- Asset Management
- Barwert
- Bestelleintritt
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Betriebsvorrichtung
- Big-Ticket
- Bilanzierung
- Bilanzsteuerrecht
- Buchwert
- Bürgschaften
- Buy and Lease
- Cross-Border-Leasing
- Degressive Leasing-Raten
- Digitalisierung
- Direkt-Leasing / Direkt-Vertrieb
- Domestic-Leasing
- e-Commerce
- Eigentum
- Eintritt in die Bestellung
- Erlasse
- Export-Leasing
- Fahrzeugleasing
- Fälligkeit von Leasing-Raten
- Finanzierungsleasing
- Finanzmarktaufsicht
- Fondsleasing
- Forschungsinstitut für Leasing
- Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Full-Service-Leasing
- Fungibilität
- Garantie/Gewährleistung
- Gebrauchtleasing
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschebekämpfung
- Gesamtinvestitionskosten
- Geschichte des Leasing
- Großmobilienleasing
- Grundmietzeit / Grundleasingzeit
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Immobilien-Leasing
- Insolvenz des Leasing-Nehmers
- Instandhaltung/Wartung
- Kalkulation, geschlossene/offene
- Kalkulatorische Laufzeit
- Kaufoption
- Kilometer-Leasing-Vertrag
- Kommunal-Leasing
- Konversion
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Kreislaufwirtschaft
- Kündigung von Leasing-Verträgen / Vertragskündigung
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
- Mehr- / Mindererlösausgleich
- Mieterdarlehen
- Mietkauf
- Mobilien-Leasing
- Nachhaltigkeit
- Nebenkosten
- Neubau-Leasing
- Non-Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche
- Objektkompetenz
- Objektprüfung
- Off-Balance
- Operating-Leasing
- Optionsrecht
- Pay-per-Use
- Politisch exponierte Person (PeP)
- Quartalszahlung
- Refinanzierung
- Refurbishing
- Restwert
- Rückgabepflicht
- Sach- und Preisgefahr
- Sachmängel
- Sale-and-lease-back
- Sharing Economy
- Sicherheiten
- Sicherungsbestätigung
- Sicherungsschein
- Small-Ticket-Leasing
- Software-Leasing
- Sonderzahlung
- Spezialleasing
- Steuerlicher Restbuchwert
- Teilamortisation
- Totalschaden
- Uebernahmebestätigung
- Umtausch
- Untergang
- Untervermietung
- US-Lease
- Vendor-Leasing
- Veräußerungserlös / Verwertungserlös
- Vergleichsrechnung
- Verkehrswert / Marktwert
- Verlängerungsoption / Verlängerungsvertrag
- Versicherungen
- Vertragslaufzeit
- Vertragsprüfung
- Vertriebsleasing
- Vertriebswege
- Verwertung
- Vollamortisation
- Voranfrage / Vorprüfung
- Vorteile des Leasing
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Wirtschaftliches Eigentum
- Zinsfestschreibung
- Zubehörhaftung
- Zurechnung, steuerliche
Change order
Sach- und Preisgefahr
Die Sach- und Preisgefahr umfasst die üblicherweise mit dem Eigentum an einem Investitionsgut verbundenen Gefahren des zufälligen Unterganges, des Abhandenkommens, des Totalschadens, des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit, der Beschädigungen sowie merkantiler Wertminderungen. Der Leasing-Geber überträgt im Rahmen des Leasing-Vertrages die Sach- und Preisgefahr gemäß den vertraglichen Bedingungen regelmäßig auf den Leasing-Nehmer und tritt diesem zugleich seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten ab. Grund hierfür ist, dass ausschließlich der Leasing-Nehmer das von ihm ausgesuchte bzw. für ihn gefertigte Objekt nutzt und auf dieses allein tatsächlichen Einfluss hat.