Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Ablauf des Leasing-Prozesses
- Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
- Abschlusszahlung
- Abschreibungen
- Abschreibungszeitraum
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- AfA-Tabellen
- AfA-Zeit
- Allgemeine Leasing-Bedingungen (ALB)
- Amortisation
- Andienungsrecht
- Angebotswege im Leasing
- Ankaufsrecht
- Anpassungsklausel
- Anschaffungskosten
- Anschaffungsnebenkosten
- Anschluss-Leasingvertrag
- Anzahlungen
- Asset Finance
- Asset Management
- Barwert
- Bestelleintritt
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Betriebsvorrichtung
- Big-Ticket
- Bilanzierung
- Bilanzsteuerrecht
- Buchwert
- Bürgschaften
- Buy and Lease
- Cross-Border-Leasing
- Degressive Leasing-Raten
- Digitalisierung
- Direkt-Leasing / Direkt-Vertrieb
- Domestic-Leasing
- e-Commerce
- Eigentum
- Eintritt in die Bestellung
- Erlasse
- Export-Leasing
- Fahrzeugleasing
- Fälligkeit von Leasing-Raten
- Finanzierungsleasing
- Finanzmarktaufsicht
- Fondsleasing
- Forschungsinstitut für Leasing
- Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Full-Service-Leasing
- Fungibilität
- Garantie/Gewährleistung
- Gebrauchtleasing
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschebekämpfung
- Gesamtinvestitionskosten
- Geschichte des Leasing
- Großmobilienleasing
- Grundmietzeit / Grundleasingzeit
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Immobilien-Leasing
- Insolvenz des Leasing-Nehmers
- Instandhaltung/Wartung
- Kalkulation, geschlossene/offene
- Kalkulatorische Laufzeit
- Kaufoption
- Kilometer-Leasing-Vertrag
- Kommunal-Leasing
- Konversion
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Kreislaufwirtschaft
- Kündigung von Leasing-Verträgen / Vertragskündigung
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
- Mehr- / Mindererlösausgleich
- Mieterdarlehen
- Mietkauf
- Mobilien-Leasing
- Nachhaltigkeit
- Nebenkosten
- Neubau-Leasing
- Non-Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche
- Objektkompetenz
- Objektprüfung
- Off-Balance
- Operating-Leasing
- Optionsrecht
- Pay-per-Use
- Politisch exponierte Person (PeP)
- Quartalszahlung
- Refinanzierung
- Refurbishing
- Restwert
- Rückgabepflicht
- Sach- und Preisgefahr
- Sachmängel
- Sale-and-lease-back
- Sharing Economy
- Sicherheiten
- Sicherungsbestätigung
- Sicherungsschein
- Small-Ticket-Leasing
- Software-Leasing
- Sonderzahlung
- Spezialleasing
- Steuerlicher Restbuchwert
- Teilamortisation
- Totalschaden
- Uebernahmebestätigung
- Umtausch
- Untergang
- Untervermietung
- US-Lease
- Vendor-Leasing
- Veräußerungserlös / Verwertungserlös
- Vergleichsrechnung
- Verkehrswert / Marktwert
- Verlängerungsoption / Verlängerungsvertrag
- Versicherungen
- Vertragslaufzeit
- Vertragsprüfung
- Vertriebsleasing
- Vertriebswege
- Verwertung
- Vollamortisation
- Voranfrage / Vorprüfung
- Vorteile des Leasing
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Wirtschaftliches Eigentum
- Zinsfestschreibung
- Zubehörhaftung
- Zurechnung, steuerliche
Change order
Gehaltsumwandlung
Durch Gehaltsumwandlungsmodelle können Arbeitgeber im Interesse der Mitarbeiterbindung einem erweiterten Arbeitnehmerkreis den Zugang zu Firmenwagen – oder z. B. Elektro-Fahrrädern – ermöglichen. Die Fahrzeuge werden vom Arbeitgeber nach den Wünschen des Arbeitnehmers geleast und diesem zur betrieblichen und/oder privaten Nutzung überlassen. Im Gegenzug wird der Barlohn entsprechend gekürzt oder es erfolgt eine Verrechnung mit fälligen Gehaltserhöhungen, um Kostenneutralität zu erreichen. Steuerlich handelt es sich dabei um eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn. Der Wert des privaten Nutzungsanteils des Firmenwagens wird vom Arbeitgeber in der Regel pauschal ermittelt („1-Prozent-Methode“) und der Lohnsteuer unterworfen.