Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Ablauf des Leasing-Prozesses
- Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
- Abschlusszahlung
- Abschreibungen
- Abschreibungszeitraum
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- AfA-Tabellen
- AfA-Zeit
- Allgemeine Leasing-Bedingungen (ALB)
- Amortisation
- Andienungsrecht
- Angebotswege im Leasing
- Ankaufsrecht
- Anpassungsklausel
- Anschaffungskosten
- Anschaffungsnebenkosten
- Anschluss-Leasingvertrag
- Anzahlungen
- Asset Finance
- Asset Management
- Barwert
- Bestelleintritt
- Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
- Betriebsvorrichtung
- Big-Ticket
- Bilanzierung
- Bilanzsteuerrecht
- Buchwert
- Bürgschaften
- Buy and Lease
- Cross-Border-Leasing
- Degressive Leasing-Raten
- Digitalisierung
- Direkt-Leasing / Direkt-Vertrieb
- Domestic-Leasing
- e-Commerce
- Eigentum
- Eintritt in die Bestellung
- Erlasse
- Export-Leasing
- Fahrzeugleasing
- Fälligkeit von Leasing-Raten
- Finanzierungsleasing
- Finanzmarktaufsicht
- Fondsleasing
- Forschungsinstitut für Leasing
- Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Full-Service-Leasing
- Fungibilität
- Garantie/Gewährleistung
- Gebrauchtleasing
- Gehaltsumwandlung
- Geldwäschebekämpfung
- Gesamtinvestitionskosten
- Geschichte des Leasing
- Großmobilienleasing
- Grundmietzeit / Grundleasingzeit
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Immobilien-Leasing
- Insolvenz des Leasing-Nehmers
- Instandhaltung/Wartung
- Kalkulation, geschlossene/offene
- Kalkulatorische Laufzeit
- Kaufoption
- Kilometer-Leasing-Vertrag
- Kommunal-Leasing
- Konversion
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Kreislaufwirtschaft
- Kündigung von Leasing-Verträgen / Vertragskündigung
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
- Mehr- / Mindererlösausgleich
- Mieterdarlehen
- Mietkauf
- Mobilien-Leasing
- Nachhaltigkeit
- Nebenkosten
- Neubau-Leasing
- Non-Full-Payout-Leasing-Vertrag
- Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche
- Objektkompetenz
- Objektprüfung
- Off-Balance
- Operating-Leasing
- Optionsrecht
- Pay-per-Use
- Politisch exponierte Person (PeP)
- Quartalszahlung
- Refinanzierung
- Refurbishing
- Restwert
- Rückgabepflicht
- Sach- und Preisgefahr
- Sachmängel
- Sale-and-lease-back
- Sharing Economy
- Sicherheiten
- Sicherungsbestätigung
- Sicherungsschein
- Small-Ticket-Leasing
- Software-Leasing
- Sonderzahlung
- Spezialleasing
- Steuerlicher Restbuchwert
- Teilamortisation
- Totalschaden
- Uebernahmebestätigung
- Umtausch
- Untergang
- Untervermietung
- US-Lease
- Vendor-Leasing
- Veräußerungserlös / Verwertungserlös
- Vergleichsrechnung
- Verkehrswert / Marktwert
- Verlängerungsoption / Verlängerungsvertrag
- Versicherungen
- Vertragslaufzeit
- Vertragsprüfung
- Vertriebsleasing
- Vertriebswege
- Verwertung
- Vollamortisation
- Voranfrage / Vorprüfung
- Vorteile des Leasing
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Wirtschaftliches Eigentum
- Zinsfestschreibung
- Zubehörhaftung
- Zurechnung, steuerliche
Change order
Mietkauf
Beim Finanzierungsmodell des Mietkaufs geht das Mietkaufobjekt nach einem vorher vertraglich vereinbarten Mietzeitraum mit Zahlung der letzten Rate in das juristische Eigentum des Mietkäufers über. Die Anschaffungskosten verteilen sich auf die vertraglich festgelegten (monatlichen) Raten. Anders als beim klassischen Leasing im Finanzierungsleasing erfolgt beim Mietkauf die Bilanzierung der Mietkaufsache beim Mietkäufer, der Mietkäufer wird sofort wirtschaftlicher Eigentümer. Die Mehrwertsteuer wird für die gesamte Mietkaufforderung (Rate mal Laufzeit) mit der ersten Mietkaufrate fällig und kann ggf. als Vorsteuer geltend gemacht. Das juristische Eigentum geht nach Eingang der letzten Mietkaufrate auf den Mietkäufer über. Mietkauf kann auch genutzt werden, um staatliche Investitionszulagen oder Fördermittel zu erhalten, die für Leasing-Investitionen ausgeschlossen sind.