Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
Change order
Insolvenz des Leasing-Nehmers
Im Falle einer Kundeninsolvenz ist die Leasing-Gesellschaft als wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer berechtigt, den Leasing-Vertrag zu kündigen, und im Regelfall die sofortige Herausgabe des Leasing-Objekts zu verlangen, um es anschließend zu verwerten. Alternativ kann in Abstimmung mit dem Insolvenz-Verwalter vereinbart werden, dass der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt gegen entsprechende Zahlung weiter nutzt, sofern die entsprechenden Geldmittel vorhanden sind.