Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
Change order
Leasing-Antrag
Mit dem Leasing-Antrag erklärt der Leasing-Interessent seinen Willen auf Abschluss eines Leasing-Vertrages gegenüber dem Leasing-Geber. Der Antrag enthält Angaben zum Leasing-Nehmer, zum Leasing-Objekt, zu den Vertragsdetails und zu den Konditionen. Erst wenn der Leasing-Geber den Antrag annimmt, kommt ein Leasing-Vertrag zustande.