Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
Change order
Leasing-Objekt
Das Leasing-Objekt ist Gegenstand des Leasing-Vertrages. Die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Wirtschaftsgut ein Leasing-Objekt sein kann, ist dessen Fungibilität. Als Hauptkategorien von Leasing-Objekten unterscheidet man Mobilien (Ausrüstungsgüter), Immobilien sowie immaterielle Wirtschaftsgüter.