Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
Change order
Finanzmarktaufsicht
Leasing-Gesellschaften unterliegen in Deutschland der Finanzmarktaufsicht – der staatlichen Aufsicht über die Teilnehmer am Finanzmarkt. Zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Im Zuge dessen müssen Leasing-Gesellschaften eine Reihe von regulatorischen Anforderungen und Pflichten erfüllen, insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und zur Geldwäschebekämpfung.