Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
Change order
Bürgschaften
- Hermes-Leasingdeckung Mit der von der Bundesrepublik Deutschland garantierten und über die Euler Hermes AG abgewickelten Leasingdeckung haben Leasing-Geber die Möglichkeit, Leasing-Forderung aus einem grenzüberschreitenden Leasing-Geschäft gegenüber einem ausländischen Leasing-Nehmer abzusichern. Die Leasingdeckung schützt vor Zahlungsausfällen und deckt neben dem Insolvenzrisiko des Leasing-Nehmers auch spezielle Risiken des Exportgeschäfts (z. B. im Zusammenhang mit politischen, staatlichen oder kriegerischen Ereignissen) ab.
- Programm mit den Bürgschaftsbanken: Mit Unterstützung der Bürgschaften können Leasing-Gesellschaften vor allem Kunden mit geringen Sicherheiten eine Leasing-Investition anbieten. Das eröffnet mehr kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Gründern den Zugang zu Leasing-Investitionen. Das aktuelle Programm gilt für Bürgschaftsbeträge bis 1,25 Millionen Euro und ist mit einer Bürgschaftsquote von 50 oder 70 Prozent erhältlich. Kleinteilige Leasing-Finanzierungen bis 150.000 Euro werden durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) rückverbürgt. Bei höheren Beträgen über 150.000 Euro und bei Existenzgründungen unterstützen Bund und Land die Bürgschaftsbanken als Rückbürgen.