Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Laufzeit des Leasing-Vertrages
- Leaseurope
- Leasing (Herkunft)
- Leasing als Absatzinstrument
- Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
- Leasing-Antrag
- Leasing-Bemessungsgrundlage
- Leasing-Erlasse
- Leasing-Fachwirt
- Leasing-Fähigkeit
- Leasing-Nehmer
- Leasing-Objekt
- Leasing-Quote/Leasing-Anteil
- Leasing-Rechnung
- Leasing-Sonderzahlung
- Leasing-Vergleichsrechner/-portale
- Leasing-Vertragsarten
- Leasing-Vorteile
- Lieferung
Change order
Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
Der Lieferant liefert das Objekt direkt an den Leasing-Nehmer. Der Leasing-Nehmer untersucht das Leasing-Objekt auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem im Kaufvertrag Vereinbartem und teilt das Ergebnis dem Lieferanten und dem Leasing-Geber rechtsverbindlich mit.
Siehe auch: