Unsere Positionen

Der BDL vertritt die Interessen der Leasing-Wirtschaft und setzt sich für die Sicherung fairer steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche ein. Er bezieht Stellung gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung für eine sachgerechte Gesetzgebung und Verwaltungspraxis. 

Ein zentrales Ziel ist es, eine angemessene Regulierung für Leasing-Gesellschaften zu erreichen. Die regulatorischen Standards werden in der Regel von den Großbanken abgeleitet – und treffen letztlich auch die mittelständischen Leasing-Gesellschaften. Leasing-Unternehmen sind jedoch keine Banken, sie sind kleiner und tragen ein deutlich geringeres Risiko. Entsprechend gilt es, die Besonderheiten der Branche und des Leasing-Geschäfts mit Proportionalität und mehr Differenzierung angemessen zu berücksichtigen.

Kai Ostermann, BDL-Präsident

Wofür wir uns einsetzen

  • Förderung des Mittelstandes als Garant unseres Wohlstandes
  • Stärkung von Investitionen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Deutschland
  • Unterstützung von Innovationen und Digitalisierung für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Umwelt
  • Schaffung und Erhalt verlässlicher Rahmenbedingungen für Leasing-Unternehmen
  • Angemessene Regulierung, Proportionalität und mehr Differenzierung für die mittelständische Leasing-Branche

Stellungnahmen und Positionspapiere finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.

Der BDL nimmt Bezug auf ein Schreiben der BaFin, das deutlich macht, dass Finanzierungsleasing kein Geschäft ist, das unter die Schattenbankdefinition im Sinne der EBA Leitlinien zu subsumieren ist. Der BDL bittet um entsprechende...

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Der BDL kritisiert, dass die Erleichterung bei der Fernidentifizierung künftig allein Kreditinstituten  vorbehalten sein soll, als nicht sachgerecht. Die Fernidentifizierung ist für die Leasing-Branche besonders bedeutsam....

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Bei der aktuellen Novellierung der MaRisk gilt es, der mittelständischen Prägung, der Risikoarmut und den Besonderheiten des Leasing-Geschäftes mehr Beachtung zu geben und dem Proportionalitätsprinzip stärker Rechnung zu tragen.  ...

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Der BDL begrüßt den vom Bundesfinanzministerium (BMF)  vorgelegten Entwurf eines Anwendungsschreibens zum FATCA-Abkommen. Der Entwurf bestätigt, dass Leasing-Gesellschaften ohne Bankenhintergrund im Allgemeinen nicht von den...

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In einem Comment Letter vertritt der BDL gegenüber der EBA (European Banking Authority) seine Auffassung, dass Leasing in Deutschland wegen seines Geschäftsmodells und der bereits erfolgten risikoadäquaten Regulierung keine...

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