Unsere Positionen

Der BDL vertritt die Interessen der Leasing-Wirtschaft und setzt sich für die Sicherung fairer steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Branche ein. Er bezieht Stellung gegenüber dem Gesetzgeber und der Verwaltung für eine sachgerechte Gesetzgebung und Verwaltungspraxis. 

Ein zentrales Ziel ist es, eine angemessene Regulierung für Leasing-Gesellschaften zu erreichen. Die regulatorischen Standards werden in der Regel von den Großbanken abgeleitet – und treffen letztlich auch die mittelständischen Leasing-Gesellschaften. Leasing-Unternehmen sind jedoch keine Banken, sie sind kleiner und tragen ein deutlich geringeres Risiko. Entsprechend gilt es, die Besonderheiten der Branche und des Leasing-Geschäfts mit Proportionalität und mehr Differenzierung angemessen zu berücksichtigen.

Kai Ostermann, BDL-Präsident

Wofür wir uns einsetzen

  • Förderung des Mittelstandes als Garant unseres Wohlstandes
  • Stärkung von Investitionen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Deutschland
  • Unterstützung von Innovationen und Digitalisierung für eine zukunftsfähige Wirtschaft und Umwelt
  • Schaffung und Erhalt verlässlicher Rahmenbedingungen für Leasing-Unternehmen
  • Angemessene Regulierung, Proportionalität und mehr Differenzierung für die mittelständische Leasing-Branche

Stellungnahmen und Positionspapiere finden Sie nachfolgend in chronologischer Reihenfolge.

Der vorliegende Diskussionsentwurf zum CRD IV-Umsetzungsgesetz sieht eine dramatische Ausweitung des Pflichtenkatalogs für Leasing-Unternehmen vor, die die Branche in ihrer Existenz bedrohen würde. 

Stellungnahme

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Der BDL wendet sich gegen die von Microsoft vertretende Auffassung, dass das klassische Finanzierungsleasing unter den urheberrechtlichen Vermietbegriff fällt.  Der urheberrechtliche Vermietbegriff ist vielmehr dahingehend...

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Der BDL sieht erhöhten Änderungsbedarf des Referentenentwurfs bei der geplanten Neufassung des § 5 Abs. 1 GWG- E. Das in § 5 Abs. 1 S.2 GWG- E vorgesehene Mindestmaß an Sorgfaltspflichten bei Bestehen eines geringen Risikos...

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In einem Comment Letter kommentiert der BDL ausführlich das Vorhaben von IASB und FASB zur Reform der internationalen Leasing-Bilanzierung.

Comment Letter (englisch) 

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Der BDL  setzt sich weiterhin für den Erhalt leasingspezifischer Ausnahmeregelungen beim neuen Verbraucherschutzrecht ein und bezieht Stellung zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der...

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