Der BDL nimmt Bezug auf ein Schreiben der BaFin, das deutlich macht, dass Finanzierungsleasing kein Geschäft ist, das unter die Schattenbankdefinition im Sinne der EBA Leitlinien zu subsumieren ist. Der BDL bittet um entsprechende Klarstellung in Bezug auf ein Rundschreibens zur Umsetzung der EBA Leitlinien über Obergrenzen für Risikopositionen gegenüber Schattenbankunternehmen.