Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Vendor-Leasing
- Veräußerungserlös / Verwertungserlös
- Vergleichsrechnung
- Verkehrswert / Marktwert
- Verlängerungsoption / Verlängerungsvertrag
- Versicherungen
- Vertragslaufzeit
- Vertragsprüfung
- Vertriebsleasing
- Vertriebswege
- Verwertung
- Vollamortisation
- Voranfrage / Vorprüfung
- Vorteile des Leasing
Change order
Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
Leasing-Anbieter in Deutschland lassen sich in drei Gruppen einteilen: bankenabhängige, herstellerabhängige und unabhängige Gesellschaften. Alle Leasing-Gesellschaften sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt.
- Bankenverbundene Leasing-Gesellschaften
Eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut bietet seinen Kunden Leasing zur Finanzierung einer Investition an. Üblicherweise leitet das Kreditinstitut den Leasing-Antrag ihres Kunden an eine Leasing-Gesellschaft, in der Regel eine Tochtergesellschaft, weiter. - Herstellerverbundene Leasing-Gesellschaften
Leasing-Gesellschaften von Herstellern haben die Aufgabe, den Absatz der Erzeugnisse des Herstellers zu unterstützen und sind in dessen Organisation sowie Absatzstrategie eingebunden. - Unabhängige Leasing-Gesellschaften
Wie der Name schon nahelegt, gehören unabhängige Gesellschaften weder zu einem Hersteller noch zu einer Bankengruppe. Zahlenmäßig stellen sie die größte Gruppe der Leasing-Anbieter in Deutschland. Ein erheblicher Anteil von ihnen ist inhabergeführt.