Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Ablauf des Leasing-Prozesses
- Abnahmebestätigung / Abnahmeerklärung
- Abschlusszahlung
- Abschreibungen
- Abschreibungszeitraum
- Absetzung für Abnutzung (AfA)
- AfA-Tabellen
- AfA-Zeit
- Allgemeine Leasing-Bedingungen (ALB)
- Amortisation
- Andienungsrecht
- Angebotswege im Leasing
- Ankaufsrecht
- Anpassungsklausel
- Anschaffungskosten
- Anschaffungsnebenkosten
- Anschluss-Leasingvertrag
- Anzahlungen
- Asset Finance
- Asset Management
Change order
Leasing-Anbieter/Leasing-Gesellschaften/Leasing-Geber
Leasing-Anbieter in Deutschland lassen sich in drei Gruppen einteilen: bankenabhängige, herstellerabhängige und unabhängige Gesellschaften. Alle Leasing-Gesellschaften sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt.
- Bankenverbundene Leasing-Gesellschaften
Eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut bietet seinen Kunden Leasing zur Finanzierung einer Investition an. Üblicherweise leitet das Kreditinstitut den Leasing-Antrag ihres Kunden an eine Leasing-Gesellschaft, in der Regel eine Tochtergesellschaft, weiter. - Herstellerverbundene Leasing-Gesellschaften
Leasing-Gesellschaften von Herstellern haben die Aufgabe, den Absatz der Erzeugnisse des Herstellers zu unterstützen und sind in dessen Organisation sowie Absatzstrategie eingebunden. - Unabhängige Leasing-Gesellschaften
Wie der Name schon nahelegt, gehören unabhängige Gesellschaften weder zu einem Hersteller noch zu einer Bankengruppe. Zahlenmäßig stellen sie die größte Gruppe der Leasing-Anbieter in Deutschland. Ein erheblicher Anteil von ihnen ist inhabergeführt.