Der BDL setzt sich weiterhin für den Erhalt leasingspezifischer Ausnahmeregelungen beim neuen Verbraucherschutzrecht ein und bezieht Stellung zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht (Drucksache 16/11643)