Leasing A-Z
Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit.
- Vendor-Leasing
- Veräußerungserlös / Verwertungserlös
- Vergleichsrechnung
- Verkehrswert / Marktwert
- Verlängerungsoption / Verlängerungsvertrag
- Versicherungen
- Vertragslaufzeit
- Vertragsprüfung
- Vertriebsleasing
- Vertriebswege
- Verwertung
- Vollamortisation
- Voranfrage / Vorprüfung
- Vorteile des Leasing
Change order
Ablauf des Leasing-Prozesses
Der Leasing-Prozess kann je nach Investitionsgut und Komplexität des Investitionsvorhabens unterschiedlich verlaufen. Im Einzelfall sollte hier mit der Leasing-Gesellschaft der Ablauf im Vorfeld geklärt werden. In der Regel verläuft der Leasing-Prozess bei standardisierten Investitionsvorhaben wie folgt:
- Der Leasing-Nehmer stellt einen Leasing-Antrag an das Leasing-Unternehmen und fügt eine Kopie des Angebotes, der Bestellung oder des Auftrages für das Leasing-Objekt bei sowie sonstige zur Objekt- und Bonitätsbeurteilung notwendige Unterlagen.
- Der Leasing-Nehmer stellt einen Leasing-Antrag an das Leasing-Unternehmen und fügt eine Kopie des Angebotes, der Bestellung oder des Auftrages für das Leasing-Objekt bei sowie sonstige zur Objekt- und Bonitätsbeurteilung notwendige Unterlagen.
- Die Leasing-Gesellschaft führt neben der Bonitätsprüfung des Leasing-Kunden (Leasing-Nehmers) und Lieferanten eine Objekt- und Vertragsprüfung durch.
- Bei Annahme des Leasing-Antrages durch die Leasing-Gesellschaft (Leasing-Geber) erhält der Leasing-Nehmer eine gegengezeichnete Ausfertigung des Leasing-Vertrages sowie ein Formular für die Abnahmebestätigung, ggf. auch weitere Vertragsunterlagen.
- Die Leasing-Gesellschaft bestellt sodann das gewünschte Objekt beim Lieferanten mit dem Auftrag, direkt an den Leasing-Nehmer zu liefern. Möglich ist auch, dass der Leasing-Geber in eine bereits erfolgte Bestellung des Leasing-Nehmers eintritt.
- Nach Erhalt des Leasing-Objektes übermittelt der Leasing-Nehmer die rechtsverbindlich unterschriebene Abnahmebestätigung an den Leasing-Geber. Dieser bezahlt anschließend die Rechnung der Lieferfirma. Damit sind die Voraussetzungen für den Beginn der Vertragslaufzeit erfüllt.
- Beginn der Vertragslaufzeit ist in der Regel der 1. oder 15. eines Monats. Beim Fahrzeugleasing ist auch ein tagesgenauer Vertragsbeginn mit dem Tag der Zulassung üblich.
- Der Leasing-Nehmer erhält die Leasing-Rechnung mit den endgültigen Vertragsdaten (Beginn der Vertragslaufzeit, Leasing-Bemessungsgrundlage, Leasing-Raten usw.). Das Leasing-Entgelt wird üblicherweise im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft. Eine Vertragsverlängerung oder der Erwerb des Objektes durch den Leasing-Nehmer bedürfen gesonderter Vereinbarungen.