Leasing A-Z

Das Glossar Leasing A bis Z ist eine Sammlung von Begriffen, die im Zusammenhang mit Leasing häufig verwendet werden. Das Glossar hat keinen Anspruch auf lexikalische Vollständigkeit. 


Sachmängel

Eine Sache ist (kaufrechtlich) frei von Sachmängeln, wenn sie – vereinfacht ausgedrückt – die im Kaufvertrag zwischen Leasing-Geber und Lieferant/Händler vereinbarte Beschaffenheit hat. Im Falle von Sachmängeln stehen dem Leasing-Nehmer entsprechende Ansprüche gegenüber dem Lieferanten/Händler zu, da der Leasing-Geber seine Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte an den Leasing-Nehmer abgetreten hat. 

 
Teilen