Kumulationsverbot bei E-Fahrzeugen kippt
"Wir begrüßen die Entscheidung, eine Doppelförderung im Grundsatz wieder zuzulassen. Die Auflage einer Verwaltungsvereinbarung würde jedoch für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgen und dazu führen, dass die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges erst einmal auf Eis gelegt wird", kritisiert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL. "Damit Unternehmen in der aktuellen Situation in die umweltfreundliche Erneuerung ihrer Flotten investieren, brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen". Davon könne jedoch bei der Regelung, die aktuell im Gespräch ist, nicht die Rede sein.
ifo Geschäftsklima Leasing spiegelt steigende Unsicherheit wider
„Wir müssen davon ausgehen, dass die Erholung der Konjunktur nun abgewürgt wird. Wir stehen nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive vor einem schweren Herbst, sondern auch aus ökonomischer“, kommentiert Dr. Kai Wohlfarth, BDL-Referatsleiter Volkswirtschaft und Finanzierung das Oktober-Geschäftsklima. Weitere fiskalische und geldpolitische Maßnahmen werden, so Dr. Wohlfarth, im aktuellen Umfeld wieder zeitnah diskutiert werden.
Pay-per-Use und Cloud Computing bestimmten das 5. Forum Digitalisierung
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BDL-Präsident warnt vor Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung durch Basel III
„Dringend benötigte Investitionen, die das Wiederhochfahren der Wirtschaft unterstützen, geraten so in Gefahr“, kritisierte Ostermann Anfang September auf einer gemeinsamen (Online-)Veranstaltung von BDL und DIHK in Brüssel mit Vertretern von EU-Kommission und Ständiger Vertretung.
Regierungsentwurf zum Insolvenzrecht regelt Wertersatzanspruch für Leasing
Das Gesetz setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie um und regelt im Wesentlichen ein neues vorinsolvenzliches Verfahren zur Restrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen. Alarmiert durch die in der EU-Richtlinie eröffneten Möglichkeiten zur Einführung eines Moratoriums für Einzelvollstreckungsmaßnahmen, hatte sich der BDL bereits vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministeriums und politischen Entscheidungsträgern positioniert. Konkret stand zu befürchten, dass durch ein weitgehend voraussetzungsloses Moratorium das Leasing-Objekt bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers bis zu 12 Monate entschädigungslos genutzt werden könnte, obwohl bei einem Leasing-Vertrag das Leasing-Unternehmen rechtlicher Eigentümer der verleasten Maschine, des Fahrzeugs oder des IT-Equipments ist. Als mögliche Folge wären viele Leasing-Finanzierungen für mittelständische Unternehmen nicht mehr darstellbar gewesen oder nur zu deutlich höheren Kosten. Bereits im Referentenentwurf wurde dem Hauptpetitum des BDL entsprochen. Der BDL wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten.
Corona-Krise schlägt auf Neugeschäft durch
Kumuliert für die ersten beiden Quartale ging das Neugeschäft um 8 Prozent zurück (bereinigt um -11 Prozent), da in den ersten drei Monaten des Jahres infolge eines starken Jahresauftakts und der erst sukzessive verschärften Maßnahmen zur Pandemie-Abwehr noch ein minimales Neugeschäftsplus erzielt worden war. Die Neugeschäftszahlen zum 3. Quartal werden voraussichtlich Mitte November veröffentlicht.
Leasing als Treiber für Nachhaltigkeit
So fördert Leasing Elektromobilität bei Pkw-Flotten und auf der Schiene, verwirklicht Investitionen in umweltfreundlichere Energieerzeugung und in erneuerbare Energien und unterstützt neue Mobilitätskonzepte. Nicht zuletzt spielt Leasing eine entscheidende Rolle für die Kreislaufwirtschaft.
Weitere Informationen über Leasing-Investitionen in "grüne" Technologien
Bestnoten für Leasing-Gesellschaften
Weitere Aspekte der Befragung waren u.a. die Entwicklung der Leasing-Nutzung und -Motive, Leasing von "grünen" Technologien, Leasing und Digitalisierung.