Kumulationsverbot bei E-Fahrzeugen kippt

Das Kumulationsverbot bei der Förderung von Elektrofahrzeugen soll aufgrund massiver Kritik, u. a. des BDL, gekippt werden. Eine Doppelförderung soll bald wieder möglich sein. Jedoch legt das Bundeswirtschaftsministerium der Doppelförderung noch einige Steine in den Weg. So sollen öffentliche Förderprogramme neben dem Umweltbonus nur dann zugelassen werden, wenn eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen wurde. In der Konsequenz müsste jedes Bundesministerium und jedes Bundesland, das Förderprogramme für den Kauf von Elektroautos anbietet, eine Vereinbarung mit dem Wirtschaftsministerium abschließen. Auch sind zahlreiche Details zur Beantragung des Umweltbonus in Hinblick auf die Zulassung noch unklar.

"Wir begrüßen die Entscheidung, eine Doppelförderung im Grundsatz wieder zuzulassen. Die Auflage einer Verwaltungsvereinbarung würde jedoch für mehr Verwirrung als für Klarheit sorgen und dazu führen, dass die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges erst einmal auf Eis gelegt wird", kritisiert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL. "Damit Unternehmen in der aktuellen Situation in die umweltfreundliche Erneuerung ihrer Flotten investieren, brauchen sie verlässliche Rahmenbedingungen". Davon könne jedoch bei der Regelung, die aktuell im Gespräch ist, nicht die Rede sein.

ifo Geschäftsklima Leasing spiegelt steigende Unsicherheit wider

Das ifo Geschäftsklima der Leasing-Wirtschaft hat sich im Oktober wieder abgekühlt und sank auf -1,6 Punkte und somit in den negativen Bereich zurück. Als Seismograph für den Mittelstand war dieser Frühindikator im vergangenen Monat mit (revidierten) 0,7 Punkten über die Marke von 0 geklettert. Zwar bewerten die Leasing-Gesellschaften ihre aktuelle Lage im Oktober mit 0,1 Punkten noch ausgewogen, jedoch ist der Ausblick mit -3,4 Punkten deutlicher in den negativen Bereich gesunken.

„Wir müssen davon ausgehen, dass die Erholung der Konjunktur nun abgewürgt wird. Wir stehen nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive vor einem schweren Herbst, sondern auch aus ökonomischer“, kommentiert Dr. Kai Wohlfarth, BDL-Referatsleiter Volkswirtschaft und Finanzierung das Oktober-Geschäftsklima. Weitere fiskalische und geldpolitische Maßnahmen werden, so Dr. Wohlfarth, im aktuellen Umfeld wieder zeitnah diskutiert werden. 

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Pay-per-Use und Cloud Computing bestimmten das 5. Forum Digitalisierung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 5. BDL-Forums Digitalisierung diskutierten Herausforderungen und Chancen von Pay-per-Use und Cloud Computing am 16. Oktober 2020. Die Veranstaltung verfolgten rund 150 Gäste im Live-Stream – so viele wie noch nie zuvor. Das Forum, das in diesem Jahr von Guido Feldhaus, SüdLeasing, moderiert wurde, fand als Hybridveranstaltung live vor Ort in Berlin, aber ohne Publikum statt. Diskussionsrunden und Vorträge wurden mitgeschnitten und stehen auf der BDL-Website zur Verfügung. 

Lesen Sie den Bericht zum Forum und sehen Sie sich die Aufzeichnungen an. 

BDL-Präsident warnt vor Auswirkungen auf die Mittelstandsfinanzierung durch Basel III

BDL-Präsident Kai Ostermann hat vor den Auswirkungen der Umsetzung des Basel III-Reformvorhabens auf die Mittelstandsfinanzierung in Deutschland gewarnt. Durch einen geänderten Standardansatz zur Bemessung von Kreditrisiken drohe ein signifikanter Anstieg des Leasing-Risikogewichts um mindestens das Doppelte, ohne dass dem ein tatsächlich gestiegenes Risiko gegenüberstehe. In Folge könnten vor allem mittelständische Leasing-Gesellschaften gezwungen sein, die Finanzierung von Investitionen zu verteuern.

„Dringend benötigte Investitionen, die das Wiederhochfahren der Wirtschaft unterstützen, geraten so in Gefahr“, kritisierte Ostermann Anfang September auf einer gemeinsamen (Online-)Veranstaltung von BDL und DIHK in Brüssel mit Vertretern von EU-Kommission und Ständiger Vertretung. 

Bericht und Aufzeichnung der Veranstaltung

Regierungsentwurf zum Insolvenzrecht regelt Wertersatzanspruch für Leasing

Das Kabinett hat in seinem Mitte Oktober verabschiedeten Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts die gerichtliche Verwertungssperre auf 3 Monate begrenzt und einen Wertersatzanspruch des Leasing-Gebers bei Weiternutzung des Leasing-Objektes aufgrund einer Verwertungssperre geregelt.

Das Gesetz setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie um und regelt im Wesentlichen ein neues vorinsolvenzliches Verfahren zur Restrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen. Alarmiert durch die in der EU-Richtlinie eröffneten Möglichkeiten zur Einführung eines Moratoriums für Einzelvollstreckungsmaßnahmen, hatte sich der BDL bereits vor Veröffentlichung des Referentenentwurfs in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministeriums und politischen Entscheidungsträgern positioniert. Konkret stand zu befürchten, dass durch ein weitgehend voraussetzungsloses Moratorium das Leasing-Objekt bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers bis zu 12 Monate entschädigungslos genutzt werden könnte, obwohl bei einem Leasing-Vertrag das Leasing-Unternehmen rechtlicher Eigentümer der verleasten Maschine, des Fahrzeugs oder des IT-Equipments ist. Als mögliche Folge wären viele Leasing-Finanzierungen für mittelständische Unternehmen nicht mehr darstellbar gewesen oder nur zu deutlich höheren Kosten. Bereits im Referentenentwurf wurde dem Hauptpetitum des BDL entsprochen. Der BDL wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch begleiten. 

Corona-Krise schlägt auf Neugeschäft durch

Die Folgen der Corona-Krise haben im zweiten Quartal voll auf das Leasing-Neugeschäft durchgeschlagen. Im Mobilien-Leasing gingen die Anschaffungswerte der Leasing- und Mietkaufobjekte um 13 Prozent zurück. Jedoch haben einige außerordentliche Großgeschäfte im Sektor der Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge die Neugeschäftsentwicklung verzerrt; bereinigt um diesen Sondereffekt beläuft sich der Rückgang auf 22 Prozent.

Kumuliert für die ersten beiden Quartale ging das Neugeschäft um 8 Prozent zurück (bereinigt um -11 Prozent), da in den ersten drei Monaten des Jahres infolge eines starken Jahresauftakts und der erst sukzessive verschärften Maßnahmen zur Pandemie-Abwehr noch ein minimales Neugeschäftsplus erzielt worden war. Die Neugeschäftszahlen zum 3. Quartal werden voraussichtlich Mitte November veröffentlicht. 

Weitere Informationen zum Neugeschäft im 1. Halbjahr 

Leasing als Treiber für Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden auch in Nach-Corona-Zeiten Wirtschaft, Gesellschaft, Politik, Regierung und Aufsicht dominieren. Der Leasing-Branche kommt dabei eine besondere Rolle zu: Sie kann einen aktiven Part übernehmen und einen großen Teil der Investitionen in moderne, energieeffiziente und umweltfreundlichere Technologien realisieren und die Wirtschaft bei ihrem Wandel unterstützen. 

So fördert Leasing Elektromobilität bei Pkw-Flotten und auf der Schiene, verwirklicht Investitionen in umweltfreundlichere Energieerzeugung und in erneuerbare Energien und unterstützt neue Mobilitätskonzepte. Nicht zuletzt spielt Leasing eine entscheidende Rolle für die Kreislaufwirtschaft. 

Weitere Informationen über Leasing-Investitionen in "grüne" Technologien 

Bestnoten für Leasing-Gesellschaften

Nach einer aktuellen Unternehmensbefragung vergeben Leasing-Kunden Bestnoten für ihre Leasing-Partner. Mehr als drei von vier Leasing-Nehmern (83 Prozent) sind äußerst und sehr zufrieden mit ihrer Leasing-Gesellschaft. Vor fünf Jahren war es nur etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent). Besonders zufrieden mit der Zusammenarbeit sind KMU.

Weitere Aspekte der Befragung waren u.a. die Entwicklung der Leasing-Nutzung und -Motive, Leasing von "grünen" Technologien, Leasing und Digitalisierung. 

Weitere Ergebnisse der Kantar-Marktstudie 

 
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