Editorial
Damit Unternehmen wieder vor Ort investieren und Investitionen nicht ins Ausland abwandern, müssen die Unternehmen entlastet werden. Entlastet einerseits von überbordender Bürokratie und andererseits von einem in der EU-überdurchschnittlich hohen Unternehmenssteuersatz. Frankreich, Großbritannien und die USA haben ihre Steuern gesenkt und verbessern ihre Standortbedingungen. Der Handlungsbedarf liegt daher auf der Hand.
Für uns als Leasing-Wirtschaft ist die Investitionsstimmung in Deutschland entscheidend. Schließlich werden über die Hälfte der außenfinanzierten Investitionen mittels Leasing realisiert. In das laufende Jahr ist die Branche gut gestartet. Für das erste Quartal verzeichnen wir ein Neugeschäftsplus von 13 Prozent. Treiber ist dabei das Fahrzeugleasing, das von Nachholeffekten profitiert. Dagegen konnte das Maschinenleasing das starke Vorjahresniveau nicht halten und verzeichnet einen Rückgang. Es spiegelt damit die gedämpfte Stimmung im Maschinenbau und die sich insgesamt abschwächende Konjunktur wider.
Die Bundesregierung sollte angesichts dieser Anzeichen endlich handeln und die Rahmenbedingungen für Investitionen nachhaltig verbessern.
Ihr
Horst Fittler
Hauptgeschäftsführer
Leasing-Wirtschaft gut ins Jahr gestartet
Auch alle anderen Leasing-Segmente verzeichneten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eine Steigerung. „Nur das Neugeschäft des Segments Produktionsmaschinen ist in den ersten drei Monaten des Jahres um -7 Prozent zurückgegangen“, ergänzt Fittler. Dies entspreche der gedämpften Stimmung im Maschinenbau. Der deutschen Wirtschaft machen die internationalen Handelsstreitigkeiten, zunehmender Protektionismus und Unsicherheiten über das künftige Verhältnis zwischen Großbritannien und der Europäischen Union weiterhin zu schaffen.
Nachholeffekte beim Fahrzeugleasing
Im 1. Quartal 2019 blieb die Zahl der Zulassungen neuer Pkw nach Angaben des Kraftfahrbundesamtes auf Vorjahresniveau (+0,2 Prozent). Dabei stand einem deutlichen Rückgang der privaten Neuzulassungen (-8,3 Prozent) ein spürbares Wachstum bei den gewerblichen Neuzulassungen (+4,4 Prozent) gegenüber. „Die Leasing-Gesellschaften haben von dieser Entwicklung überdurchschnittlich profitieren können“, erläutert Fittler. „Mit einem Plus von 8 Prozent lag die Zahl der geleasten Fahrzeuge deutlich über dem Vorjahresquartal.“ Fittler führt das überdurchschnittliche Wachstum beim Fahrzeugleasing einerseits auf Nachholeffekte aufgrund des WLTP-bedingten Beschaffungsstaus im zweiten Halbjahr 2018 und andererseits auf Basiseffekte zurück. Das Fahrzeugleasing sei mit -1 Prozent im Vergleichsquartal 2018 ausgesprochen schwach gewesen.
Leasing-Geschäftsklima im Mai abgekühlt
Das aktuelle Geschäftsklima Mobilien-Leasing reflektiert damit die Stimmung in der Gesamtwirtschaft, die laut ifo Geschäftsklimaindex im Mai weiter nachgelassen hat. Während der Ausblick auf das nächste halbe Jahr unverändert blieb, schätzten die Unternehmenslenker ihre aktuelle Lage deutlich schlechter ein. „Der deutschen Konjunktur fehlt es weiterhin an Schwung“, kommentiert das ifo Institut. „Und wo Schwung und Optimismus fehlen, wird auch nicht investiert“, ergänzt BDL-Hauptgeschäftsführer Horst Fittler.
DIHK: Investitionsdynamik rückläufig
Das getrübte Geschäftsklima wirkt sich auf die Investitionspläne der Unternehmen aus. Besonders die exportorientierte Industrie plant, weniger zu investieren – insbesondere Unternehmen in der Automobilindustrie, aber auch der Handel übt Zurückhaltung, so die Ergebnisse der DIHK-Befragung. Wenn Unternehmen investieren, dann hauptsächlich um Ersatz für bestehende Betriebsmittel zu beschaffen. Als Motive gewinnen Investitionen in Umweltschutz und Produktinnovation leicht an Bedeutung. „Die Konjunktur steht unter Druck", fasst DIHK-Präsident Eric Schweitzer die Befragungsergebnisse zusammen. Die Industrieunternehmen spürten die deutlich langsamere Gangart der Weltwirtschaft.
„Wir brauchen eine deutlich höhere Investitionsdynamik in Deutschland“, kommentiert BDL-Hauptgeschäftsführer Horst Fittler. „Die Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen müssen verbessert werden, damit der Standort Deutschland nicht an Attraktivität verliert.“
Förderung von Dienstrad-Leasing
Bereits im vergangenen Jahr war eine vollständige Lohnsteuerbefreiung für Diensträder beschlossen worden, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden. Das vollständig arbeitgeberfinanzierte Fahrrad ist aber noch die Ausnahme. Nun werden alle Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert.
Konkret bedeutet dies, dass für (Elektro-)Fahrräder, bei denen die erstmalige Überlassung an den Arbeitnehmer nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 erfolgt, der Pauschalierungssatz von 1 Prozent auf die halbierte unverbindliche Preisempfehlung angewendet wird. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung an den Arbeitnehmer, nicht etwa der Anschaffung, Herstellung oder Anmietung des (Elektro-)Fahrrades durch den Arbeitgeber.
Hintergrund dieser Sonderregelung sind die im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 eingeführten zusätzlichen Steuererleichterungen für bestimmte Elektro-Kraftfahrzeuge. Mit der jetzt getroffenen Verwaltungsregelung soll die dort gewährte Vergünstigung für Elektro- und Hybridelektro-Kraftfahrzeuge, die in den Jahren 2019 bis 2021 angeschafft oder geleast werden, weitgehend analog auch auf den Bereich der (Elektro-)Fahrräder übertragen werden.
Weitere Förderung von E-Fahrzeugen geplant
Der Anfang Mai 2019 veröffentlichte Referentenentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ sieht eine Verlängerung der steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen durch Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des privaten Nutzungsanteils bis 2030 vor. Zudem soll für Lieferfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb eine Sonder-AfA von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung zusätzlich zur linearen AfA gelten. Weitere steuerliche Anreize sind geplant.
„Zusammen wachsen“ – Rückblick auf die 9. Fachtagung Leasing & Kreditwirtschaft
Am Rande der Fachtagung antwortete Thomas Happel, Leiter der BaFin-Abteilung zur Aufsicht über Bausparkassen, Privatbanken und Leasing, in einem Interview auf Fragen nach Stärken und Herausforderungen der Leasing-Wirtschaft sowie noch zu erledigenden „Hausaufgaben” der Branche.
Leaseurope-Jahrestagung in Budapest
Nähere Informationen zur Veranstaltung sowie bereits bestätigte Rednerinnen und Redner finden sich auf der Website www.annual-convention.eu. Die Informationen zum Programm werden dort regelmäßig aktualisiert.
Ankündigung: 4. Forum Digitalisierung
Assoziierte Mitglieder des BDL
Eine entsprechende Satzungsänderung, die im März 2019 gültig wurde, beschloss die Mitgliederversammlung des BDL am 7. November 2018. Assoziierte Mitglieder (ohne Stimmrecht) können diejenigen Unternehmen werden, die selbst kein Leasing-Geschäft betreiben, deren Geschäftstätigkeit jedoch engen Bezug zur Leasing-Branche hat. Ziel ist dabei, den Kontakt und den gegenseitigen Informationsfluss zwischen der Leasing-Wirtschaft und Unternehmen und Branchen zu fördern, die mit den Leasing-Gesellschaften im Leistungsaustausch stehen. Derzeit besteht das Netzwerk aus rund 80 Partnern. Mit der Satzungsänderung vom 7. November 2018 hat der BDL auch anderen Verbänden die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft eröffnet.