Editorial
Die Leasing-Wirtschaft blickt auf ein gutes Jahr zurück. Knapp 70 Mrd. Euro investierte die Branche für ihre Kunden in diesem Jahr, das sind 4,5 Prozent mehr als im Rekordjahr 2017. Dabei haben die Auswirkungen des Abgastestverfahrens WLTP und die damit verbundenen Lieferengpässe das Neugeschäft mit Fahrzeugen gebremst. Das Neugeschäft aller anderen Leasing-Güter zusammen, also exklusive Fahrzeuge, wächst in diesem Jahr um 6 Prozent. Die Leasing-Nachfrage ist ungebrochen hoch. Über die Hälfte aller außenfinanzierten Investitionen werden über Leasing realisiert, 2018 liegt der Leasing-Anteil geschätzt bei 54 Prozent.
Für das kommende Jahr erwarten wir ein Wachstum von etwa 3 bis 4 Prozent und damit eine leicht dynamischere Steigerung als die der Ausrüstungsinvestitionen. Größere Wachstumssprünge sind angesichts der konjunkturellen Aussichten nicht zu vermuten, denn Leasing atmet mit der Konjunktur. Und die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute sowie der Sachverständigenrat haben ihre Prognosen gesenkt. Die deutsche Wirtschaft wird 2019 zwar weiter wachsen, aber doch geringer als bisher erwartet. Insbesondere wird eine Eintrübung der Investitionsentwicklung erwartet. Deutschland als Investitionsstandort sollte daher dringend gestärkt werden. Der BDL spricht sich dafür aus, das wirtschaftspolitische Aktionsprogramm von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier umzusetzen.
Bevor wir das neue Jahr beginnen, wünsche ich allen Leserinnen und Lesern der LEASINGNEWS ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2019.
Ihr
Horst Fittler
BDL-Hauptgeschäftsführer
Leasing-Wirtschaft: Neugeschäft steigt 2018 auf 70 Mrd. Euro
Zu spüren bekam die Branche jedoch die Auswirkungen des neuen Abgastestverfahrens WLTP: Lieferengpässe infolge der gedrosselten Fahrzeugproduktion bremsten das Fahrzeugleasing, das im laufenden Jahr nur moderat um 3 Prozent wuchs. Da Fahrzeuge das Leasing-Neugeschäft dominieren, wirkt sich deren Entwicklung auf das gesamte Mobilien-Leasing aus; es steigt 2018 um 3,1 Prozent. Die Branche geht jedoch davon aus, dass sich das Fahrzeuggeschäft lediglich ins kommende Jahr verschiebt.
Die wichtigsten Zahlen zum Leasing-Markt 2018 als PDF-Download.
Der ifo Schnelldienst 23/2018 berichtet ausführlich über die Entwicklung des deutschen Leasing-Marktes 2017/18 (PDF-Download des Sonderdrucks).
BDL-Präsident Kai Ostermann: Investitionsstandort Deutschland stärken
Der Handlungsbedarf liege auf der Hand, wie ein Blick über die Grenze zeigt: Frankreich, Großbritannien und nicht zuletzt die USA senken ihre Steuern und verbessern die Standortbedingungen für dort ansässige Unternehmen. Deutschland ist im internationalen Vergleich Hochsteuerland mit einer durchschnittlichen Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen von 32 Prozent. Der EU-Durchschnitt beträgt 22 Prozent. „Wenn die Bundesregierung die Abwanderung von Investitionen ins Ausland verhindern will, sollte sie jetzt handeln. Denn Steuerpolitik ist Standortpolitik. Wir appellieren daher, das wirtschaftspolitische Aktionsprogramm von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier aufzugreifen und umzusetzen“, erklärt der BDL-Präsident. Das Programm enthält eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen, wie die Abschaffung des Soli und die Verbesserung von Abschreibungsbedingungen. Auch bürokratische Belastungen sollen abgebaut werden. Die vollständige Umsetzung würde Unternehmen in Deutschland um 20 Mrd. Euro pro Jahr steuerlich entlasten.
Geschäftsklima Mobilien-Leasing steigt
„Die Auftragsbücher der Leasing-Gesellschaften sind gut gefüllt. Leasing boomt, vor allem das Maschinenleasing“, kommentiert BDL-Hauptgeschäftsführer Horst Fittler das Geschäftsklima.
Brüsseler Richtlinie gefährdet Rahmenbedingungen für KMU-Investitionen
Was ist der Hintergrund dieser Befürchtungen: Leasing-Gesellschaften sind Eigentümer des verleasten Investitionsgutes. Nach deutscher Insolvenzordnung haben sie durch den gesetzlich verankerten Aussonderungsanspruch einen Zugriff auf ihr Objekt. Erfolgt der Insolvenzantrag eines Kunden, ist die Kündigung des Vertrags aufgrund von Zahlungsrückständen aus der Zeit vor dem Eröffnungsantrag oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nicht mehr möglich. Mit dem Insolvenzverwalter wird besprochen, ob der Leasing-Vertrag unter Zahlung der vereinbarten Leasing-Rate fortgeführt wird, oder ob der Vertrag beendet wird und die Leasing-Gesellschaft das Objekt wieder in Besitz nimmt.
Der europäische Richtlinienentwurf plant nun, vor einer Insolvenz ein sogenanntes Moratorium zu setzen, wodurch eine Kündigungssperre sehr weit vorverlagert wird. Einer Leasing-Gesellschaft könnte damit ihr Eigentum entschädigungslos bis zu 12 Monate entzogen werden, wenn es „betriebsnotwendig“ ist. Wie die Betriebsnotwendigkeit definiert werden soll, ist dem Vorschlag jedoch nicht zu entnehmen.
Die Folgen der Richtlinie würden vor allem kleinere, aber anlagenintensive Unternehmen ohne starke Zusatzsicherheiten treffen oder auch Unternehmen, die in Wachstumsphasen expandieren wollen. Denn Leasing-Gesellschaften finanzieren die Investitionen dieser Unternehmen, weil sie im Falle einer Kundeninsolvenz an ihr Eigentum, an die Leasing-Güter, kommen.
Der Richtlinienvorschlag geht in Kürze in Brüssel in die Trilog-Verhandlungen. Relevante Änderungen am Entwurf werden nicht mehr erwartet. „Spätestens bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht müssen die besondere Eigentümerstellung der Leasing-Gesellschaften berücksichtigt und bewährte nationale Regelungen geschützt werden“, fordert der BDL-Präsident.
Weitere Steuererleichterung für Elektrofahrzeuge
Bei Hybridfahrzeugen muss die Kohlendioxidemission auf höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer begrenzt sein oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen.
Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind entsprechend die Anschaffungskosten bzw. Leasing-Raten für das Fahrzeug nur zur Hälfte zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für leistungsstärkere E-Bikes, die per Verwaltungserlass Kraftfahrzeugen lohnsteuerlich gleichgestellt werden (z. B. sogenannte S-Pedelecs mit Elektrounterstützung über 25 km/h).
Betriebliche Fahrräder und Elektro-Fahrräder, soweit sie nicht als Kraftfahrzeuge gelten, sollen ebenfalls befristet für die Jahre 2019 bis 2021 in der Weise gefördert werden, dass die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für die Überlassung der (Elektro-)Fahrräder an Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Gleiches gilt für die private Nutzung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder durch den steuerpflichtigen Unternehmer selbst.