Editorial

In gut zwei Monaten, am 24. September 2017, wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Der neuen Bundesregierung stellt sich eine Reihe von insbesondere wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Wie geht Europa mit dem US-Protektionismus um, der wie ein Damoklesschwert über uns schwebt? Wie gestaltet sich der Brexit und welche Auswirkungen wird er auf die deutsche Wirtschaft haben? Auch die bestehenden geopolitischen Unsicherheiten werden die Politik weiter in Atem halten.

Aktuell stellt sich die deutsche Wirtschaft jedoch sehr robust dar. Der Aufschwung setzt sich fort, und nach Einschätzung des ifo Instituts herrscht „in den deutschen Chefetagen Hochstimmung“. Die Unternehmen seien deutlich zufriedener mit ihrer aktuellen Lage und erwarten eine weitere Verbesserung ihrer Geschäfte, schätzt das Münchener Wirtschaftsforschungsinstitut. Der guten Stimmung zum Trotz wollen die Investitionen weiterhin nicht an Fahrt aufnehmen – vor allem im Vergleich zu früheren konjunkturellen Aufschwungphasen bleibt die Investitionsdynamik deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die schwachen Unternehmensinvestitionen sind seit langem die Achillesferse der Wirtschaft. Die Wirtschaft braucht daher gezielte Investitionsanreize von der neuen Bundesregierung. Auch das neu gegründete Forschungsnetz EconPol Europe, dem u. a. das ifo Institut angehört, empfiehlt, dass Deutschland die steuerlichen Bedingungen für Unternehmensinvestitionen verbessert. Dies könne durch beschleunigte Abschreibungen, eine verbesserte Verlustverrechnung sowie die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung geschehen, schlagen die Experten vor.

Der BDL empfiehlt in seinem Positionspapier zur Bundestagswahl, dass die Abschreibungsbedingungen den verkürzten Innovationszyklen angepasst werden. Dadurch werden Anreize für Investitionen in moderne Ausrüstungsgüter, Produktionsverfahren und immaterielle Güter geschaffen. Unabhängig davon sollte die degressive AfA wieder eingeführt werden, da dies einen wichtigen Impuls für einen Anstieg der Investitionen geben kann.

Wir sind gespannt, wie sich die Parteien im Wahlkampf zu diesen Themen stellen werden.

Ihr
Horst Fittler,
BDL-Hauptgeschäftsführer 

BDL unterstützt Datenaustausch zur Anwendung des IFRS 16

Der BDL hat ein einheitliches Datenformat entwickelt, das IFRS-Anwender dabei unterstützen kann, den neuen Leasing-Standard IFRS 16 einzuführen und anzuwenden. Es erleichtert den externen Bezug von Daten, die zu der künftig vorgeschriebenen bilanziellen Erfassung aller Miet- und Leasing-Verträge benötigt werden.

Gemeinsam mit dem Projektpartner FAS Lease AG hat der BDL ein einheitliches Datenformat mit spezifizierten Definitionen für die IFRS-16-relevanten Vertragsinformationen erarbeitet. Leasing-Geber und Leasing-Nehmer brauchen sich jeweils nur auf eine einzige Datenspezifikation einzustellen, um Daten an verschiedene Adressaten zu übermitteln oder von unterschiedlichen Absendern zu beziehen. Und auch die Anbieter von Accounting-Software müssen nur eine einzige Schnittstelle einrichten, um ihre Systeme auf einen IFRS-16-bezogenen Datenaustausch vorzubereiten.

IFRS 16 betrifft nur diejenigen Unternehmen, die nach internationalem Rechnungslegungsstandard bilanzieren. Für die ganz überwiegende Mehrheit der Leasing-Kunden in Deutschland, die ausschließlich nach HGB bilanzieren, ändert sich hingegen nichts.

Weitere Informationen und Download des Standards 

BDL-Positionspapier zur Bundestagswahl

Der BDL hat die anstehende Bundestagswahl zum Anlass genommen, die Handlungsempfehlungen der Leasing-Wirtschaft aktiv einzubringen und an die politischen Parteien ein Positionspapier verschickt.

„Die aktuell gute konjunkturelle Lage und der ausgeglichene Haushalt dürfen nicht davon ablenken, dass die seit langem schwachen Unternehmensinvestitionen die Achillesferse der Wirtschaft sind“, kritisiert BDL-Hauptgeschäftsführer Horst Fittler. Schließlich stellen die Investitionen den zentralen Faktor für den nachhaltigen Wachstumserfolg einer Volkswirtschaft dar. Die anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland gefährdet jedoch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Deutschland. Der BDL fordert daher gezielte Investitionsanreize von der neuen Bundesregierung.

Die Leasing-Branche erweist sich auch bei getrübter Investitionsstimmung als Investitionsmotor der Wirtschaft und als verlässlicher Partner des Mittelstandes. Sie könne ihrer Rolle jedoch nur unter verlässlichen Rahmenbedingungen nachkommen, führt Fittler weiter aus. Eine dem Leasing-Geschäftsmodell und seinem geringen Risikoprofil sowie der mittelständischen Prägung der Branche angemessene Regulierung mit Augenmaß gehöre zu den Bedingungen.

Zum Positionspapier

BDL-Round Table zur Europapolitik

Der BDL diskutierte in seiner Brüsseler Repräsentanz mit Vertretern der europäischen Institutionen über die Investitions- und Innovationsförderung von KMU in Europa, die Ausgestaltung der Kapitalmarktunion sowie Fragen zur Finanzmarktregulierung.

BDL-Präsident Kai Ostermann beschrieb die Besonderheiten des Leasing-Geschäftsmodells sowie der mittelständisch geprägten Leasing-Wirtschaft in Deutschland, die als Motor der deutschen Volkswirtschaft ein zuverlässiger Investitionspartner des Mittelstands ist. Der Mittelstand als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft profitiere von der Partnerschaft mit der Leasing-Branche. Leasing dominiert im Mittelstand als Investitionsform deutlich vor allen anderen Finanzierungsalternativen. Letztlich wird über die Hälfte der außenfinanzierten Investitionen mittels Leasing realisiert.

Leasing-Unternehmen unterscheiden sich in relevanten Punkten deutlich von  Banken, führte Ostermann aus. „Leasing-Gesellschaften in Deutschland sind kleiner als Kreditinstitute und verfolgen ein weniger komplexes, signifikant risikoärmeres Geschäftsmodell. Diese besondere deutsche Situation muss bei Regulierungsvorhaben berücksichtigt werden“, appellierte der BDL-Präsident. „Gute Regulierung muss differenzieren nach Geschäftsmodellen, Größe und Risikogehalt. Hier sehen wir Nachholbedarf für mehr Proportionalität und kein ‚one size fits all‘.“ Denn nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen könne die Leasing-Wirtschaft ihrer Rolle als Partner des Mittelstandes in Deutschland erfolgreich nachkommen.

Schwache Entwicklung der Ausrüstungsinvestitionen

Die Ausrüstungsinvestitionen werden nach Berechnungen des ifo Instituts 2017 nur schwach steigen. Der auf den Geschäftslagebeurteilungen der Leasing-Gesellschaften basierende Investitionsindikator, den das ifo Institut und der BDL gemeinsam ermitteln, signalisiert ein Wachstum von real 0,8 Prozent und von nominal etwa 2 Prozent.

„In Anbetracht der noch immer recht guten Konjunktur in Deutschland und der anhaltend niedrigen Zinsen ist die angezeigte Investitionsentwicklung für 2017 wenig dynamisch“, urteilen die Autoren Magnus Reif und Arno Städtler im ifo Schnelldienst 9/2017. Die Investitionsneigung der Unternehmen leide vor allem unter der Verunsicherung aufgrund der zahlreichen Krisen weltweit.

Weitere Informationen im ifo Schnelldienst 9/2017

BDL-Präsident Kai Ostermann zu Verbandsschwerpunkten

„Der BDL ist gut aufgestellt. Jetzt heißt es, unsere Strategie „Leasing 2020“ weiter fortzusetzen“, erklärte BDL-Präsident Kai Ostermann, der zuvor auf der 32. Mitgliederversammlung des BDL einstimmig gewählt worden war. Ostermann trat damit die Nachfolge von Martin Mudersbach an, der nach acht Jahren als Präsident und 33 Jahren in der Leasing-Wirtschaft Ende April in den Ruhestand verabschiedet wurde. Konkret strebt Ostermann an, das Netzwerk mit Wirtschafts- und Mittelstandsverbänden enger zu knüpfen: „Wir wollen uns stärker als Teil der Realwirtschaft und Partner des Mittelstands positionieren.“

In seiner Antrittsrede betonte der einstimmig gewählte Präsident den mittelständischen Charakter der Leasing-Branche und die Nähe zur Realwirtschaft. Weiterhin werde der BDL für Investitionsförderung und eine der mittelständischen Branchenstruktur angemessene Regulierung eintreten. „Die steuerlichen Abschreibungsbedingungen für Software und Anlagegüter müssen den verkürzten Innovationszyklen angepasst werden. Zudem brauchen die Unternehmen gezielte Anreize, um verstärkt am deutschen Standort und nicht im Ausland zu investieren.“

Zum Film Statements zur Verbandsarbeit

Zum Film über den Präsidentenwechsel

Neue Bürgschaftsbestimmungen für Leasing

Seit Juli führen die Bürgschaftsbanken neue einheitliche Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) für Kredit- und Leasing-Finanzierungen ein. So wie die Banken Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben, haben die Bürgschaftsbanken Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB). Sie regeln das Verhältnis zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen als Kunden, ihren Hausbanken und den Bürgschaftsbanken. Die ABB gelten bundesweit. 

Weitere Informationen und Muster-ABB zum Download 

IW Köln kritisiert EU-Politik für den Mittelstand

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kritisiert die Mittelstandspolitik der EU. Obwohl europaweit 99,8 Prozent aller Unternehmen dem Sektor der Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zuzuordnen sind, die einen Löwenanteil der Arbeitsplätze bereitstellen und deutlich zur Bruttowertschöpfung beitragen, behandelt die EU-Wirtschaftspolitik KMU „stiefmütterlich“.

Das Kölner Institut fordert eine Wachstumsagenda für den europäischen Mittelstand. Vorrangig müsste dabei die Definition für KMU geändert werden, die laut EU nur Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten oder weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz umfasst. Alle Unternehmen außerhalb dieser Definition werden in puncto Regulierung sowie in Förderprogrammen wie Großunternehmen behandelt, obwohl sie über geringere organisatorische und finanzielle Ressourcen verfügen, so das IW.

Das IW empfiehlt daher, die Umsatzschwelle auf 75 Millionen Euro anzuheben „da die 50-Millionen-​Marke allein durch die Inflation von immer mehr Firmen übersprungen wird“. Behinderungen der KMU durch Bürokratie und Regulierung belasten die kleinen und mittleren Unternehmen besonders stark. Das IW fordert daher einen europäischen „Bürokratie-TÜV“, ein Gremium unabhängiger Experten, das insbesondere Gesetzentwürfe auf finanzielle Folgen für den Mittelstand prüft.

Weitere Informationen auf der IW Website

Leaseurope veröffentlicht Ranking

Die Dachorganisation der nationalen Leasing-Verbände, Leaseurope, hat ein „Ranking of Top European Leasing Companies“ veröffentlicht. Unter den Top 5 in Europa finden sich auch zwei deutsche Leasing-Unternehmen.

Das Ranking, das auf der freiwilligen Teilnahme der Unternehmen basiert, steht auf der Website der Leaseurope zum Download zur Verfügung. 

Annual Convention der Leaseurope auf Malta

Die Annual Convention der europäischen Leasing-Dachorganisation Leaseurope tagt dieses Jahr am 5. und 6. Oktober 2017 im Westin Dragonara Resort auf Malta. Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter der Mitgliedsverbände der Leaseurope sowie an Vorstände und Geschäftsführer von Leasing-Unternehmen der Mitgliedsverbände.

Informationen zum Programm und Anmeldung 

 
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