Neuer Steinbrück-Vorschlag willkürlich und falsch gerechnet

Kabinettsentwurf zur Steuerreform gefährdet Standort Deutschland für die Leasing-Wirtschaft

Der neue Vorschlag von Bundesfinanzminister Steinbrück, die Hinzurechnung des Finanzierungsanteils bei Leasing-Raten von Mobilien auf 20 Prozent abzuändern, „ist willkürlich und schlichtweg falsch gerechnet", kritisiert Friedhelm Westebbe, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen, die am Wochenende bekannt gewordene Änderung der Kabinettsvorlage eines Steuerreformgesetzes 2008. „Wir sind hier nicht bei Tarifverhandlungen und feilschen um Prozente. Es gibt mathematisch saubere Berechnungen und die belegen, dass der Anteil deutlich geringer ist." Danach liegen die Pauschalierungssätze für Mobilien bei 13 Prozent und für Immobilien bei 50 Prozent. Allenfalls stimme die Richtung, den ursprünglich geplanten Anteil von 25 Prozent zu senken. Der Schritt sei jedoch viel zu klein und gehe an der Realität vorbei. Bei Immobilien habe man sich den berechtigten Einwänden der Wirtschaft bisher völlig verschlossen. Noch unerfreulicher für die Leasing-Branche ist das Thema der Doppelbesteuerung bei der Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform. Die Reformpläne sehen vor, den Finanzierungsanteil der Leasing-Raten einerseits beim Leasing-Nehmer hinzuzurechnen und noch einmal zusätzlich beim Leasing-Unternehmen mit Gewerbesteuer zu belegen. Besonders die neu geplante verschärfte Abzugsbeschränkung für den Refinanzierungsaufwand bei den Leasing-Unternehmen führe, so Westebbe, zu einer dramatischen Belastung der Branche. Dies habe massive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Leasing-Unternehmen und würde deutsche Gesellschaften gegenüber ausländischen Wettbewerbern beträchtlich benachteiligen. „Das Ausmaß dieser Doppelbelastung ist so bedeutend, dass der Investitionsmotor Leasing ins Stocken geraten würde", erklärt Westebbe. Auch gegenüber anderen Investitionsformen droht Leasing benachteiligt zu werden: „Berechnungen zeigen, dass die steuerliche Belastung des Finanzierungsaufwandes einer Leasing-Investition zukünftig das 2,5-fache einer vergleichbaren kreditfinanzierten Investition betragen würde, weil Kreditinstitute durch das ‚Bankenprivileg’ von einer Doppelbesteuerung verschont werden. Leidtragender ist der Mittelstand, der seine Investitionen zu einem Großteil über Leasing realisiert. "Sollten die Reformpläne unverändert umgesetzt werden, würde Leasing von deutschen Leasing-Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig angeboten werden können", prognostiziert der BDL-Hauptgeschäftsführer. Dies kann nicht im Sinne der Förderung des Standortes Deutschland sein und durchkreuzt das Ziel der Reform, Steuersubstrat ins Inland zu holen. Westebbe fordert: „Wenn die Bundesregierung mit der Steuerreform die Wirtschaft wirklich ankurbeln will, müssen die investitionsfeindlichen Gegenfinanzierungs-Maßnahmen nachgebessert werden." Und wenn Leasing wie Kredit behandelt werden soll, bedeute dies im Umkehrschluss, dass die steuerlichen Regelungen für Kreditgeber bei der Refinanzierung auch den Leasing-Gesellschaften zu Gute kommen müssen. "Wir nehmen das Bundesfinanzministerium beim Wort, dass hierzu Gesprächsbereitschaft besteht." Die Leasing-Branche ist seit Jahren der Wachstumsmotor für die Wirtschaft in Deutschland und mit rund 54 Mrd. Euro der größte Investor des Landes. Ein Viertel der Ausrüstungsinvestition wird inzwischen über Leasing realisiert.

 
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