Frankfurt, 24. November 2009 ,,Wenn es der Bundesregierung ernst damit ist, Anreize für Wirtschaftswachstum zu schaffen und den Mittelstand zu fördern, müssen die neuen steuerlichen Benachteiligungen für Leasing-Gesellschaften abgeschafft werden", appelliert Martin Mudersbach, Präsident des Bundesverbandes Deutscher LeasingUnternehmen (BDL) auf der Jahrespressekonferenz des BDL in Frankfurt. Denn die Leasing-Wirtschaft habe sich in den vergangenen 47 Jahren beispiellos als erfolgreicher Investitionsmotor erwiesen und gerade in Krisenphasen als Partner des Mittelstandes bewährt. Diese Anschubwirkung habe jedoch in diesem Jahr erstmals deutlich nachgelassen. Denn zurzeit werde die Branche in ihrer Funktion stark behindert. ,,Als Folge der Unternehmenssteuerreform sind die Leasing-Gesellschaften im Wettbewerb mit den Kreditinstituten benachteiligt. Diese Wettbewerbsverzerrung ist nicht hinnehmbar und muss durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden", fordert der BDLPräsident.
Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führen zu einer Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den LeasingUnternehmen. Demgegenüber sind Kreditinstitute bei der Refinanzierung ihrer Kredite von der Gewerbesteuer befreit (,,Bankenprivileg"). Die Politik hatte die Problematik der Doppelsteuerung beim Leasing erkannt. Doch das geforderte Bankenprivileg wurde von der Unterstellung unter die Finanzaufsicht (BaFin) abhängig gemacht. ,,Die Unterstellung unter die BaFin war eine bittere Pille, die die Branche schlucken musste, um die gewerbesteuerliche Wettbewerbsgleichheit gegenüber der Kreditwirtschaft zu erhalten", erklärt Mudersbach. Doch für die mittelständisch geprägte Branche bedeuten die Auflagen der Aufsicht einen enormen bürokratischen Kraftakt.
Das Ergebnis heute: Die von der Politik geforderte Aufsicht sei leidvolle Realität, so Mudersbach weiter, die Gewerbesteuererleichterung (,,Bankenprivileg") nicht. ,,Diese wurde durch die Hintertür wieder ausgehebelt, indem der Gesetzgeber die Gewerbesteuererleichterung auf diejenigen Leasing-Gesellschaften begrenzt, die ′nachweislich ausschließlich′ Finanzierungs-Leasing betreiben." Dadurch werde jedoch die Mehrzahl der Gesellschaften de facto ausgeschlossen. Denn nach bisherigem Stand kippt bereits ein einzelner Service-Vertrag die Ausschließlichkeit. ,,Jedoch bieten Leasing-Gesellschaften eine Reihe von Serviceleistungen an. Gerade die Kombination verschiedener Leistungsfacetten ist das Erfolgsrezept des Produktes Leasing", erläutert Mudersbach. Damit drohe die praxisferne Anforderung die zentralen Erfolgsfaktoren des Leasings zu zerstören.
Demgegenüber wird bei Kreditinstituten lediglich ein ,,Überwiegen" der begünstigten Aktivitäten gefordert, um in den Genuss des Bankenprivilegs zu kommen. Mehr noch: Leasing gehört jetzt ausdrücklich zu den begünstigten Aktivitäten von Banken. ,,Eine Wettbewerbsverzerrung, die das ursprüngliche Ansinnen einer Gleichstellung konterkariert. Hier muss die Koalition schnellstmöglich nachbessern, damit die zugesagte gewerbesteuerliche Gleichstellung auch de facto realisiert wird", fordert der BDLPräsident. Dann könne die Leasing-Branche ihrer Funktion als Investitionsmotor und Mittelstandsfinanzierer wieder nachkommen.