Frankfurt, 24. November 2009 Ein erhöhter bürokratischer Aufwand für Leasing-Geschäfte droht durch die Reformpläne der internationalen Bilanzierungsstandards (IFRS), die Mitte 2011 abgeschlossen sein sollen. Leasing-Nehmer, die nach IFRS bilanzieren, würden hiernach mit erheblichem zusätzlichem Bilanzierungsaufwand belastet, ohne dass dem ein angemessener Nutzen für die Bilanzleser gegenüber steht. ,,Die Standardsetter wollen alle Leasing-Geschäfte über einen Kamm scheren", sagt BDL-Präsident Martin Mudersbach. ,,Für die Anmietung eines Bürokopierers mit Papier- und Toner-Service werden zukünftig die gleichen Bilanzangaben gefordert wie für die geleaste Flugzeugflotte eines Luftfahrtunternehmens". Die Bewertung der bilanziell anzusetzenden Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten basiere in erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen des Bilanzierenden. ,,Der Leasing-Nehmer wird gezwungen, Informationen bereitzustellen, die niemand sinnvoll beurteilen kann und für die in den meisten Fällen auch gar kein Bedarf besteht."
Für die Reformpläne hagelte es Kritik: In über der Hälfte der 300 Stellungnahmen wurden Kernbereiche des Entwurfs beanstandet. Die Kritikpunkte wurden jedoch nur zur Kenntnis genommen und nicht weiter diskutiert. ,,Das ist ein Skandal. Die Arbeit der Standardsetter (IASB) ist nicht demokratisch legitimiert. Stattdessen verhält sich das Board wie ein Alleinherrscher. Mit sachlichen Argumenten ist hier nichts mehr zu bewegen. Jetzt muss die Bundesregierung einschreiten. So darf in Europa kein Reformprozess ablaufen", fordert Mudersbach. Die Leasing-Wirtschaft erhofft sich von CDU/CSU und FDP auch inhaltlich Unterstützung. Der BDL-Präsident weiter: ,,Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die deutsche Sichtweise des Handelsgesetzbuchs stärker im IASB repräsentiert und die demokratische Legitimation bei der Setzung der Rechnungslegungsstandards erzielt werden soll. Wir werden die Regierung beim Wort nehmen."
Der IASB hat seine gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetter Federal Accounting Standards Board (FASB) entwickelten Reformüberlegungen im Frühjahr in einem Diskussionspapier veröffentlicht. Demnach sollen unter IFRS zukünftig ausnahmslos alle Miet- und Leasing-Verhältnisse mit den daraus resultierenden Nutzungsrechten (,,Rights-of-Use") und Verpflichtungen in der Bilanz des Mieters erfasst werden. Bisher werden geleaste Wirtschaftsgüter nur dann beim Leasing-Nehmer bilanziert, wenn mit dem Leasing-Geschäft im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf ihn übertragen worden sind (Finance Lease). Bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) werden wie andere Dienstleistungen auch als ,,schwebende Geschäfte" nicht bilanziell erfasst. In Deutschland ist nahezu das gesamte Leasing-Geschäft bilanziell Operating Lease und wird auch nach dem Handelsgesetzbuch beim Leasing-Geber bilanziert.