Gegenfinanzierung gefährdet Investitionen

Leasing-Wirtschaft kritisiert Unternehmenssteuerreform

Berlin, 29. November 2006 ­ ,,Die beabsichtigten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform verschlechtern  das Investitionsklima", kritisiert Horst-Günther Schulz, Präsident  des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen.

Die geplante Hinzurechnung des Finanzierungsanteils von Leasing- Raten zur Gewerbesteuer in Höhe von 25 Prozent verteuert die Investitionen und belastet die Unternehmen zusätzlich. Als investitionsfeindlich verurteilt Schulz auch die geplante Abschaffung der degressiven Abschreibung ab 2008. ,,Die Pauschalierungssätze für den Finanzierungsanteil von 25 % für 
Mobilien und 75 % für Immobilien sind unrealistisch hoch. So kommt es zu einer unsachgerechten Behandlung und Benachteiligung von Leasing. Das darf nicht sein", so Schulz weiter. Gerade der Mittelstand realisiere seine Investitionen zu einem Großteil über Leasing und werde daher unverhältnismäßig getroffen. Die Leasing-Branche ist seit Jahren 
der Wachstumsmotor für die Wirtschaft in Deutschland und mit rund 54 Mrd. Euro der größte Investor des Landes. Ein Viertel der Ausrüstungsinvestition wird inzwischen durch Leasing realisiert. ,,Das gerade begonnene Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen wird durch diese Maßnahmen stark gefährdet", erklärt Schulz. Die Steuerpläne der Koalition begünstigen vor allem Unternehmen, die mit abgeschriebenen Maschinen produzieren. ,,Es darf nicht sein, dass Unternehmen, die innovativ sind und investieren, drauf zahlen." Das schade dem Standort Deutschland. ,,Wir brauchen mehr Innovationen und weitere Investitionen, da sie die Arbeitsplätze von morgen schaffen. Wenn die Bundesregierung mit der Steuerreform die Wirtschaft wirklich ankurbeln will, müssen die investitionsfeindlichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen nachgebessert werden", fordert der BDL-Präsident. Dabei  zeigte sich Schulz zuversichtlich, dass hierzu Gesprächsbereitschaft auf Seiten der Politik besteht. Auf der Finanzierungsseite werden die Leasing-Gesellschaften von der Erweiterung der Hinzurechnung auf kurzfristige Zinsen getroffen. ,,Wenn Leasing wie Kredit behandelt werden soll, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass die steuerlichen Regelungen für Kreditgeber bei der Refinanzierung auch den Leasing-Gesellschaften zuteil werden müssen", erklärt der BDL-Präsident. Bei der Zinsschraube vertraue man auf die Aussagen der Politik, dass es hierbei nur darum gehe, den Abfluss von Steuersubstrat ins Ausland zu treffen. Die genannten 54 Mrd. Euro seien ausschließlich Inlands-Investitionen.

 
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