EFRAG fordert generelle Überarbeitung des Exposure Draft Leases

Beratergremium fordert generelle Überarbeitung des Exposure Draft Leases

Frankfurt, 23. November 2010 - ­ Die Kritik am Entwurf der internationalen Leasing-Bilanzierung hat in den vergangenen Wochen deutlich zugenommen. ,,Die Leasing-Branche bekommt mit ihrer Argumentation Rückenwind von den Wirtschaftsverbänden, den WirtschaftsprüferGesellschaften, dem Deutschen Standardisierungsrat und vor allem von der EFRAG", erläutert Martin Mudersbach, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). 



Die EFRAG, das Beratergremium der EU-Kommission, äußert im Entwurf seines Comment Letter deutliche Kritik am Exposure Draft Leases. Das Gremium teilt in den entscheidenden Punkten die Argumentation der Leasing-Branche und spricht sich z. B. gegen wahrscheinlichkeitsbasierte Schätzungen aus. Darüber hinaus fordert EFRAG sogar die generelle Überarbeitung des Entwurfs sowie erweiterte Auswirkungsanalysen. ,,Da das Beratergremium eine entscheidende Rolle beim sogenannten Endorsement-Prozess, dem Übernahmeverfahren der Standards durch die EU-Kommission, spielt, gehen wir davon aus, dass diesen Stellungnahme von den Standardsettern nicht ignoriert werden kann", führt Mudersbach aus.



Betroffen von dem Entwurf sind diejenigen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Für diese wird es nach dem Entwurf zu mehr Bürokratie bei der Rechnungslegung kommen. Denn künftig sollen alle Leasing- und Mietverhältnisse sowie die daraus resultierenden Nutzungsrechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasing-Nehmers erfasst werden. Dabei basiert die Bewertung von Nutzungsrechten und Verbindlichkeiten in erheblichem Maße auf subjektiven Einschätzungen. Nach dem bisherigen Standard werden bloße Nutzungsüberlassungen (Operating Leases) ­ wie andere Dienstleistungen auch ­ als ,,schwebende Geschäfte" nicht beim Leasing-Nehmer bilanziell erfasst.



,,Unternehmen können durchaus Hunderte von Leasing-Verträgen abgeschlossen haben. Nach den vorgeschlagenen Regeln müsste für jeden einzelnen Computer, Drucker und Kopierer, Dienstwagen, Gabelstapler und jede Maschine Wahrscheinlichkeiten eingeschätzt werden, u. a. über die erwartete Laufzeit des Vertrages und die erwartete Nutzungsintensität. Dies müsste dokumentiert und laufend überprüft werden", führt der BDL-Präsident aus. 



,,Hat z. B. ein Unternehmer einen kündbaren Vertrag abgeschlossen, um flexibel zu bleiben, so zwingen ihn die neuen Regeln, sich von Beginn an festzulegen, wie lange er das Leasing-Objekt nutzen will. Dies ist völlig absurd", schildert Mudersbach mögliche Folgen der Reformpläne. ,,Diese neuen Anforderungen erbringen keinen wirklichen Nutzen für die Bilanzleser. Stattdessen sorgen die subjektiven Bewertungen für mehr Intransparenz", ergänzt der BDL-Präsident. ,,Wir halten daher diese grundlegende Reform für unnötig. Mehr Transparenz könnte durch Detailänderungen, beispielsweise im Bilanzanhang, besser und einfacher erreicht werden."

 
Teilen