Bankenaufsicht ist unangemessen und zeugt von wenig Branchenkenntnis

Leasing-Verband fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen

Frankfurt, 19. November 2007 – Trotz des guten Jahresergebnisses 2007 sieht die Leasing-Branche mit Sorge auf die kommenden Wochen und kritisiert den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, die Leasing-Unternehmen der Bankenaufsicht zu unterstellen. „Dafür gibt es keine ordnungspolitisch gebotene oder volkswirtschaftlich fundierte Begründung. Vielmehr handelt es sich beim Vorschlag aus dem Finanzministerium um eine unangemessene Überregulierung, die von wenig Branchenkenntnis zeugt“, urteilt Präsident Reinhard Gödel auf der Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) in Frankfurt. Der BDL-Präsident fordert vom Gesetzgeber eine Lösung, die für alle Leasing-Gesellschaften unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und ihrem Eigentümerhintergrund die gleichen Wettbewerbsbedingungen bietet. 
Die im Rahmen der Unternehmensteuerreform neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsregeln führen zu einer Doppelbesteuerung des Finanzierungsaufwands von Leasing-Investitionen sowohl beim Leasing-Nehmer als auch bei den Leasing-Unternehmen. Die Folgen wären massive Wettbewerbsnachteile gegenüber Kreditinstituten und damit ein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Um diesen wettbewerbsrechtlichen Missstand zu beseitigen, hatte der BDL gefordert, den § 19 GewStDV für Leasing-Unternehmen zu öffnen. Diese Befreiungsvorschrift („Bankenprivileg“) gilt für Kreditinstitute, Pfandleiher und ABS-Gesellschaften. Der Gesetzgeber hatte die Problematik bei Verabschiedung des Gesetzes bereits erkannt und einen Prüfauftrag zur Einbeziehung von Leasing in § 19 GewStDV an die Bundesregierung erteilt.


Nach der Anfang Oktober bekannt gewordenen Ansicht des Bundesfinanzministeriums soll die Einbeziehung jedoch nur bei gleichzeitiger voller Beaufsichtigung der Leasing-Unternehmen nach dem Kreditwesengesetz („Bankenaufsicht“) gewährleistet werden. „Die Risikosituation einer Leasing-Gesellschaft ist jedoch eine völlig andere als die eines Kreditinstitutes. Wir sehen weder rechtliche noch tatsächliche Gründe für die Bankenaufsicht, so sind z.B. auch die Pfandleiher dem KWG nicht unterstellt, obwohl sie von § 19 GewStDV profitieren“, erklärt Gödel. Zudem bedeute die Bankenaufsicht eine existentielle Bedrohung für die Mehrzahl der mittelständischen Leasing-Unternehmen. „Allein der Verwaltungsaufwand für Bankenaufsichtspflichten wäre so hoch, dass kleinere Leasing-Gesellschaften ihn sich nicht leisten könnten und vom Markt verdrängt würden.“ Außerdem refinanzieren sich alle Leasing-Gesellschaften über Banken, die bereits der Bankenaufsicht unterliegen. Eine Doppelaufsicht sei völlig unangemessen und unnötig.



„Hier muss dringend nachgebessert werden“, erklärt Gödel. Die Struktur der Leasing-Branche ist vielschichtig. Den Markt teilen sich große, meist auch international tätige Gesellschaften und eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Leasing-Unternehmen. Der BDL fordert daher eine Lösung, die diese Struktur berücksichtigt und für alle Leasing-Gesellschaften die gleichen Wettbewerbsbedingungen schafft. Gödel: „Hier darf seitens des Ministeriums nicht ungewollt Strukturpolitik betrieben werden.“



Die Koalitionsfraktionen teilen die Auffassung der Leasing-Branche in zentralen Punkten. Der Finanzausschuss des Bundestages erklärte in seinem jüngsten Bericht, dass auch „ein abgestuftes Verfahren der Bankenaufsicht in Frage komme, d.h. eine der Geschäftstätigkeit der Leasing-Unternehmen und den damit verbundenen Risiken angemessene Aufsicht.“ Der Finanzausschuss hat die Bundesregierung kurzfristig um Vorlage eines ergänzenden Berichts gebeten. „Wir brauchen schnellstmöglich eine vernünftige Lösung, damit wirtschaftliche und juristische Risiken nicht die Branche belasten“, fordert Gödel.

 
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