§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO in der Praxis - Nachbesserung unumgänglich

Interessenverschiebung zulasten der Gläubiger

Selten hat eine einzelne Norm aus der Insolvenzordnung so erhebliche Auswirkungen für die Leasing-Branche gehabt wie der neue § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO. Bereits vor dessen Verabschiedung hatten Praktiker und Interessenvertreter auf die fehlende Notwendigkeit und die zu erwartenden negativen praktischen Auswirkungen der Neuregelung hingewiesen. Trotz dieser Kritik ist die Norm am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Welche tatsächlichen Folgen diese Norm bereits in den ersten Monaten nach Inkrafttreten hatte, wird unter Bezugnahme auf Praxisbeispiele im folgenden Beitrag erläutert. Von Uwe Scharff und Juliane Griesbach, Beitrag in FLF 3/2008.

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