Im November 2020 wurde die neue Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) den verschiedenen Interessengruppen zur Konsultation gestellt. Der BDL kritisiert in seiner Stellungnahme zum Entwurf der MaRisk Novelle, dass sich die Aufsicht erneut am Ansatz eines „one size fits all“ im Risikomanagement orientiert. Der grundlegende Konstruktionsfehler der vorliegenden Novelle bestehe darin, dass EBA-Guidelines umgesetzt werden sollen, die ursprünglich zur Regulierung von Banken konzipiert wurden, Leasing-Gesellschaften jedoch keine Banken sind. In seiner Stellungnahme zeigt der BDL gegenüber Bundesbank und BaFin zahlreiche Ansatzpunkte auf, um die Differenzierung und Proportionalität der Leasing-Aufsicht zu fördern.