Der BDL teilt die Auffassung, wonach es zulässig ist, die Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer ausschließlich nach IAS 19 bilanziell abzubilden, sofern die Definition einer Leistung an Arbeitnehmer im Sinne dieses Standards erfüllt ist. In seiner Stellungnahme gegenüber dem IDW gibt der BDL zur wiedergegebenen Begründung Ergänzungen.