Weitere steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht. Zum beschlossenen Maßnahmenpaket zählen u.a.

  • Verlängerung der Lohnsteuerermäßigung für Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge,
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für die Privatnutzung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder,
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom und der Pauschalbesteuerung für Ladevorrichtungen,
  • 50-prozentige Sonderabschreibung für neue Elektro-Lieferfahrzeuge, gewerbesteuerliche Erleichterungen bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen (Für Unternehmen, die Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Fahrräder mieten oder leasen, wird bis 2030 der bisherige Umfang der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer halbiert).

Der BDL begrüßt die geplanten Maßnahmen zur erweiterten steuerlichen Förderung betrieblicher Elektrofahrzeuge. „Die um die Hälfte reduzierte Besteuerung des privaten Nutzungsanteils von Elektro-Dienstfahrzeugen (Kfz ebenso wie Fahrräder) hat bereits zu positiven Nachfrageeffekten für entsprechende Leasing-Lösungen geführt. Ähnliches erwarten wir z. B. auch von der geplanten 50-prozentigen Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge“, erklärt BDL-Geschäftsführer Dr. Martin Vosseler. Jedoch bedürfe es auch außerhalb des steuerlichen Bereichs weiterer Maßnahmen, um Elektromobilität zu fördern, wie vor allem den Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Derzeit werden rund 40 Prozent aller neu zugelassener Pkw geleast (ifo Institut). Bei gewerblichen Haltern ist der Leasing-Anteil deutlich höher.

Zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung 

 
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