Stärkung der Elektromobilität: Anreize durch Sonderabschreibung

„Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bis 2020 eine Million E-Mobile auf Deutschlands Straßen fahren. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen wirksame Investitionsanreize geschaffen werden. Der Fokus sollte dabei auf gewerbliche Halter liegen“, kommentiert Horst Fittler, BDL-Hauptgeschäftsführer, die aktuelle Diskussion um eine Kaufprämie von 5.000 Euro für privat genutzte Elektrofahrzeuge. Während die Pkw-Neuzulassungen von Privatpersonen eher rückläufig sind, steigen die gewerblichen Zulassungen. Zudem fahren derzeit etwa 20.000 Elektromobile auf Deutschlands Straßen, die große Mehrzahl davon wird gewerblich genutzt und ist über Leasing angeschafft worden.

„Eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im ersten Jahr für die gewerbliche Anschaffung ist ein schnell wirksamer Anreiz“, schlägt Fittler vor. Zudem komme dies letztlich auch den privaten Nutzern zugute, denn nach Ende der Leasing-Laufzeit – in der Regel 36 Monate – gelangen die gebrauchten E-Fahrzeuge auf den Gebrauchtwagenmarkt und sind für Privatpersonen interessant. Allerdings müsse auch die Infrastruktur für Elektromobile verbessert werden, um die Attraktivität für private und gewerbliche Nutzer zu erhöhen.

Auch der VDMA spricht sich für eine Sonderabschreibung aus: "Ein weiteres Mittel der Wahl – auch zur Stärkung der Elektromobilität – ist die unbefristete Einführung der degressiven Abschreibung. Gerade neue Technologien mit starken zu erwarteten Entwicklungsschüben sollten schnell und degressiv steuerlich abgeschrieben werden können. Dies fördert die Produktionstechnik, sichert den Standort Deutschland als Leitanbieter neuester Technologien, motiviert Investitionen in Deutschland und sichert so Arbeitsplätze."

 

 

 
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