Reform der internationalen Leasing-Bilanzierung: Fragwürdiges Ergebnis

Was lange währt, wird nicht immer gut: Vor gut zehn Jahren startete das International Accounting Standards Board (IASB) gemeinsam mit seinem US-amerikanischen Pendant Financial Accounting Standards Board (FASB) das Vorhaben, die internationale Leasing-Bilanzierung zu reformieren. Vorbehaltlich der Zustimmung der EU-Behörden (sogenanntes Endorsement) soll der Anfang des Jahres veröffentlichte Standard IFRS 16 ab 1.1.2019 verbindlich anzuwenden sein. IFRS 16 basiert auf dem sogenannten Right-of-Use-Konzept, wonach künftig alle Miet- und Leasing-Geschäfte mit ihren Nutzungsrechten und Verpflichtungen in der IFRS-Bilanz des Mieters oder des Leasing-Nehmers erfasst werden, sofern er nach internationalen Regeln bilanziert. Ausnahmen gibt es bei kurzen Laufzeiten bis zu zwölf Monaten und für Small-Ticket-Leases mit Objektwerten bis 5.000 US$.

Nicht nur gemessen an den eigenen Ansprüchen der Standardsetzer ist das Ergebnis fragwürdig. Da es in Deutschland jedoch weniger als 1.000 IFRS-Bilanzierer gibt, halten sich die Auswirkungen des neuen Standards auf das Leasing-Geschäft in Grenzen. Der Löwenanteil der Leasing-Kunden stammt aus dem Mittelstand und bilanziert nach dem Handelsgesetzbuch (HGB); für sie ändert sich daher nichts. Ebenso wenig sieht IFRS 16 für die Leasing-Geber-Seite nennenswerte Änderungen vor.

Kaum ein Experte sieht im neuen Standard einen konzeptionellen Fortschritt gegenüber dem bisherigen IAS 17. Dies zeigt auch eine Erklärung der Ratingagentur Fitch Ratings: Fitch schreibt, dass sie weiterhin nach ihren unternehmenseigenen Regeln Unternehmen bewerten werden und die neuen Standards auf die Bewertung keinen Einfluss hätten. Gerade Ansprüche von Analysten hatten die Standardsetzer jedoch immer wieder ins Feld geführt, um ihr Reformprojekt zu rechtfertigen.

Bilanzneutralität kein relevantes Leasing-Motiv für Kunden

Marktstudien belegen seit Jahren, dass die Bilanzneutralität kein entscheidendes Motiv für Leasing ist. Als zentrale Vorteile werden vielmehr die Flexibilität und die Möglichkeit zu individuell zugeschnittenen Investitionslösungen genannt. Wichtige Argumente sind zudem die Planbarkeit der Kosten und dass die Betriebsausstattung auf dem neusten technischen Stand gehalten werden kann. Darüber hinaus entlastet Leasing durch ergänzend zur Finanzierung angebotene Serviceleistungen die Leasing-Kunden. Alle diese Vorteile bleiben auch unter den neuen IFRS-Vorgaben erhalten.

Weitere Informationen zur internationalen Leasing-Bilanzierung lesen Sie im BDL-Jahresbericht 2016.

 
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