Seit Mitte 2013 gab es nur wenige Gesetzgebungsverfahren im steuerlichen Bereich. Praktisch keines hatte unmittelbare Relevanz für die Leasing-Branche. Jedoch hatte sich der BDL mit zahlreichen Themen auf Ebene der Finanzverwaltung zu beschäftigen. Ganz oben auf der Agenda stand dabei seit geraumer Zeit die steuerliche Abschreibung („AfA“) des Leasing-Vermögens, aber auch mit verschiedenen umsatzsteuerlichen Themen musste sich der BDL befassen.