KfW-Schnellkredit: Leasing-Gesellschaften antragsberechtigt

Nach dem KfW-Unternehmerkredit wurde nun auch der Schnellkredit für Leasing geöffnet: Leasing-Nehmer können den Schnellkredit  nutzen, um Leasing-Raten zu bezahlen; Leasing-Gesellschaften sind antragsberechtigt, auch hier gilt die Beantragung über die Hausbank. Beantragen können den Schnellkredit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler mit mehr als 10 Beschäftigten. Er ergänzt die bestehenden Maßnahmen und kann nicht mit anderen Maßnahmen der KfW und der Bürgschaftsbanken kombiniert werden. 

Mit dem Schnellkredit reagiert die KfW auf Erfahrungen, die in Zusammenhang mit dem Unternehmerkredit aus dem Sonderprogramm 2020 gesammelt wurden. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. So konnten durch die vollständige Haftungsfreistellung der Hausbank Antragsprozesse und Prüfung verschlankt werden. Damit wurde ein weiteres Angebot geschaffen, das dazu geeignet sein kann, die Liquiditätssituation von Leasing-Nehmern zu entspannen.

Seit dem 15. April 2020 können Anträge auf den "Sofortkredit" im Rahmen des KfW-Sonderprogramm 2020 über die Hausbanken gestellt werden.

Download des KfW-Merkblattes

 
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