KfW öffnet Corona-Sonderprogramm für Leasing

Der BDL ist mit seinen Forderungen, die KfW-Sonderprogramme für Leasing zu öffnen, durchgedrungen: Nun können auch Leasing-Gesellschaften einen KfW-Unternehmerkredit im Rahmen des Corona-Sonderprogrammes 2020 für sich beantragen - sofern sie nicht mit mehr als 25 Prozent im Eigentum von Kreditinstituten stehen. Zudem stellt die KfW in den FAQs auf dem Kundenportal der Hausbanken klar, dass Unternehmen mit dem Darlehen auch Leasing-Raten begleichen können.

„Wir freuen uns, dass die KfW ihr Sonderprogramm für Leasing-Gesellschaften geöffnet hat. Dies ist eine gute Entwicklung für Leasing-Unternehmen und Leasing-Nehmer und damit ein wichtiger Beitrag, dass die KfW-Mittel in der Realwirtschaft ankommen“, erklärt Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL. „Wir appellieren nun, die KfW-Fördermöglichkeiten zu nutzen und die Raten zu bedienen.“

Speziell für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige wurde die Corona-Soforthilfe konzipiert, um laufende Betriebskosten wie Leasing-Raten zu erfüllen.

Eine Übersicht des KfW-Sonderprogramms, der Corona-Soforthilfe und weiterer Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise findet sich hier

 
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