„Wir freuen uns, dass die KfW ihr Sonderprogramm für Leasing-Gesellschaften geöffnet hat. Dies ist eine gute Entwicklung für Leasing-Unternehmen und Leasing-Nehmer und damit ein wichtiger Beitrag, dass die KfW-Mittel in der Realwirtschaft ankommen“, erklärt Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL. „Wir appellieren nun, die KfW-Fördermöglichkeiten zu nutzen und die Raten zu bedienen.“
Speziell für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige wurde die Corona-Soforthilfe konzipiert, um laufende Betriebskosten wie Leasing-Raten zu erfüllen.
Eine Übersicht des KfW-Sonderprogramms, der Corona-Soforthilfe und weiterer Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise findet sich hier.