Keine Verlängerung des Moratoriums

Das Moratorium für Dauerschuldverhältnisse im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wird nicht verlängert.

Mit der Verordnung zur Verlängerung vertragsrechtlicher Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sollte das Moratorium für Verbraucher- und Kleinstunternehmen bis zum 30. September 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf des Justizministeriums wurde bereits veröffentlicht. Über die Verlängerung konnte sich das Bundeskabinett letztlich aber nicht verständigen. Die Regelung läuft damit zum 30. Juni 2020 aus.

 
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