Wesentliche Neuerungen bei der Förderung von Elektrofahrzeugen sind gestaffelte Fördersätze beim Leasing sowie die Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren öffentlichen Förderung zu kombinieren. Insbesondere die im Sommer gestrichene Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme passgenau zu ergänzen (Kumulationsverbot) hatten der BDL zusammen mit den Leasing-Gesellschaften scharf kritisiert. Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasing-Dauer gestaffelt. Leasing-Verträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Die neue Richtlinie lässt nun die Kombination folgender Förderprogramme wieder zu:
- Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und
- Sofortprogramm „Saubere Luft“ sowie Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Weitere Informationen auf der Website des BAFA