E-Autos: Kaufprämie auch für Leasing-Fahrzeuge

Die Nachfrage nach der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge lief in den ersten Tagen schleppend an, dies teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Für den Kauf oder das Leasen neuer Elektrofahrzeuge wird seit Juli unter bestimmten Voraussetzungen ein Umweltbonus gewährt, der zur einen Hälfte aus Bundesmitteln sowie zur anderen aus dem Beitrag der teilnehmenden Automobilhersteller finanziert wird. Der Bundesanteil beträgt 2.000 Euro für reine Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge sowie 1.500 Euro für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen neu sein und nach dem 18. Mai 2016 erworben (Datum des Kauf- oder Leasing-Vertrages) und erstmalig zugelassen worden sein. Der Nettolistenpreis des Basismodells darf maximal 60.000 Euro betragen.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen (sowie Stiftungen, Körperschaften und Vereine), auf die das jeweilige Elektrofahrzeug im Inland zugelassen wird. Das Fahrzeug muss sowohl beim Kauf- als auch beim Leasing mindestens sechs Monate behalten werden. Die Anträge müssen ausschließlich über ein Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) erfolgen. Der Antragsteller kann sich hierzu eines bevollmächtigten Dritten (z. B. eines Händlers oder einer Leasing-Gesellschaft) bedienen. Bei der Online-Antragstellung ist der Kauf- bzw. Leasing-Vertrag hochzuladen, der bestimmte Pflichtangaben enthalten muss.

Gewerbliche Leasing-Nehmer können den Anspruch auf den Bundesanteil am Umweltbonus an den Leasing-Geber oder an den Händler abtreten. Die Abtretungserklärung ist in diesem Fall der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Im Leasing-Vertrag ist der Bundesanteil in voller Höhe (2.000 Euro/1.500 Euro) nachvollziehbar auszuweisen. Die Voraussetzungen für die Bonusgewährung, insbesondere die Zulassung des Fahrzeugs, (nicht jedoch die Haltefrist) müssen innerhalb eines Bewilligungszeitraums von neun Monaten ab Datum des Zuwendungsbescheides erfüllt und spätestens einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums ebenfalls über das Online-Portal nachgewiesen werden. Der Umweltbonus ist durch die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel limitiert und zeitlich bis 30. Juni 2019 befristet.

Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme ihr Ziel unterstützen, dass bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren.

Weitere Einzelheiten zum Umweltbonus unter www.bafa.de.

 
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