„Mit ihrer Expertise können Leasing-Unternehmen auch bei der Bedarfsermittlung und Auswahl des IT-Equipments die Schulen unterstützen“, erklärt Dr. Claudia Conen, BDL-Hauptgeschäftsführerin. „Jedoch ist Leasing beim DigitalPakt Schule bislang nur eingeschränkt möglich, z. B. wenn es sich um Vollamortisierungsverträge handelt. In einigen Länderprogrammen ist Leasing sogar grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen“, kritisiert sie.
Ergänzende Serviceleistungen rund um die IT-Nutzung wie Support, Wartung, Ersatzbeschaffung etc. sind im DigitalPakt Schule generell nicht zugelassen. „Diese von Leasing-Unternehmen angebotenen Dienstleistungen könnten die Schulen entlasten, weil Serviceleistungen interne Ressourcen schonen und sich Lehrerinnen oder Lehrer nicht noch um das defekte Whiteboard oder den abgestürzten Server kümmern müssen. Hier appellieren wir an die Politik, Leasing bei ihren Förderprogrammen angemessen zu berücksichtigen“, fordert Dr. Conen.
Mit dem DigitalPakt Schule, der im Mai 2019 beschlossen wurde, will der Bund die Länder und Kommunen bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur unterstützen.