Bürgschaftsbanken: Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für Energie-Contracting

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für Energiespar-Contracting-Vorhaben. Bundesregierung, Bundesländer und Bürgschaftsbanken haben sich darauf verständigt, die Vergabe von Bürgschaften für Contracting-Vorhaben zu erleichtern und auszuweiten. So gilt bei Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen, künftig ein erhöhter Bürgschaftshöchstbetrag von 2 Mio. Euro (bislang 1,25 Mio. Euro). Die Bearbeitung bei den Bürgschaftsbanken wird durch Standardisierung vereinfacht.

Abgesichert werden Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen und Avale zugunsten des Contractors oder seines Kunden, ebenfalls gelten die Contracting-Bürgschaften für Leasing. Anträge können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (zum Beispiel Handwerksbetriebe) und Freiberufler (wie auf Haustechnik spezialisierte Ingenieurbüros, die als Energiespar-Contractor eine Effizienzmaßnahme vorfinanzieren) bei den regional zuständigen Bürgschaftsbanken über ihre Hausbank ab Januar 2016 stellen.

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