Diskussion mit Finanz- und Wirtschaftspolitikern auf Parlamentarischem Frühstück des BDL
Leasing ist Investitionsmotor für die deutsche Wirtschaft, gerade in aktuellen Zeiten: 2019 erzielte die Branche einen Neugeschäftsrekord von rund 75 Mrd. Euro. Aktuell werden 54 Prozent der außenfinanzierten Investitionen über Leasing realisiert, damit dominiert Leasing alle Investitionsformen.
Adäquate Regulierung
Ein erhebliches Hindernis für die mittelständisch geprägte Leasing-Wirtschaft stelle - trotz des guten Neugeschäfts - der Regulierungsdruck dar, der nach wie vor auf der Branche laste. Von dem ursprünglich angedachten „KWG Light“ für Leasing-Gesellschaften sei die Branche weit entfernt. Eine Reihe kleinerer Leasing-Gesellschaften habe deshalb ihr Geschäft eingestellt. Die Ursache, führte der Präsident weiter aus, liege im Konzept der Aufsicht: Alle wesentlichen Regulierungsinitiativen richten sich zunächst an international tätige Großbanken. Von diesen Großbanken werden die Standards abgeleitet – und treffen letztlich auch die mittelständische Leasing-Branche. „Leasing-Gesellschaften sind jedoch keine Banken. Sie sind kleiner, weniger komplex und tragen ein deutlich geringeres Risiko. Daher darf die Leasing-Branche nicht nach Bankenstandards reguliert werden, vielmehr bedarf es Proportionalität und mehr Differenzierung, möglichst im Rahmen eines eigenen, angemessenen Regimes“, appellierte Ostermann an die Abgeordneten.
Leasing bei Förderprogrammen berücksichtigen
Leasing ist das Investitionsinstrument des Mittelstandes. Über 80 Prozent der Kunden sind mittelständische Unternehmen. Dennoch sei die Leasing-Wirtschaft bei Programmen des Bundes und der Länder zur Mittelstandsförderung häufig unterrepräsentiert oder nicht Teil der Förderüberlegungen, führte Ostermann ein anderes Hindernis der Branche an. „Wenn Unternehmen ihre Liquidität nicht für IT-Equipment, Büroausstattung oder Fahrzeuge binden müssen, erhalten sie zusätzliche Freiräume, z. B. für Forschung und Entwicklung. Auch für expandierende Start-ups ist dieser Freiraum entscheidend. Leasing soll daher zwingend bei den staatlichen Förderprogrammen angemessen berücksichtigt werden.“
Keine Aushöhlung des deutschen Insolvenzrechts
Als weiteren Punkt sprach der Präsident die anstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen an. Aufgrund der EU-Richtlinie befürchtet die Leasing-Branche eine Aushöhlung des bewährten deutschen Insolvenzrechts. Denn die Richtlinie sieht ein sogenanntes Moratorium vor, das bereits vor der Insolvenz ansetzt. „Dies birgt die Gefahr, dass die Kündigungssperre sehr weit vorverlagert wird, und andererseits einer Leasing-Gesellschaft sogar ihr Eigentum entschädigungslos bis zu 12 Monate entzogen werden kann, wenn dies als betriebsnotwendig angesehen wird.“
Ostermann warnte davor, dass in einem solchen Fall viele Leasing-Finanzierungen nicht mehr oder nur zu deutlich höheren Kosten darstellbar wären. Treffen würde dies vor allem kleinere, aber anlagenintensive Unternehmen ohne starke Zusatzsicherheiten oder Unternehmen, die in Wachstumsphasen expandieren wollen. Denn Leasing-Gesellschaften finanzieren die Investitionen dieser Unternehmen nur, weil sie im Falle einer Kundeninsolvenz an ihr Eigentum, an die Leasing-Güter, kommen. Ostermann appellierte daher, bei der Umsetzung der Richtlinie die Eigentümerstellung angemessen zu berücksichtigen. „Es darf zu keiner Verschlechterung des bestehenden Insolvenzrechts kommen, wenn die Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen oder Existenzgründern nicht gefährdet werden sollen.“