BDL begrüßt Verlängerung und Ausweitung des KfW-Sonderprogramms

Das KfW-Sonderprogramm wird – vorbehaltlich einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission – bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Darüber hinaus das KfW-Schnellkreditprogramm angepasst und ausgeweitet. Nun sind auch Einzelunternehmer, Freiberufler und Unternehmensgruppen (im Sinne verbundener Unternehmen) mit bis einschließlich 10 Beschäftigten antragsberechtigt. Der Kredithöchstbetrag pro Unternehmensgruppe des antragstellenden Unternehmens beträgt 300.000 Euro. 

Weiterhin sind Leasing-Unternehmen im KfW-Sonderprogramm antragsberechtigt (KfW-Unternehmerkredit- und KfW-Schnellkreditprogramm). Darüber hinaus können Leasing-Nehmer die Mittel aus dem Sonderprogramm einsetzen, um Leasing-Raten zu bedienen. "Wir begrüßen die Verlängerung des Corona-Sonderprogramms sowie die Ausweitung des KfW-Schnellkredits. Damit erhalten nun weitere Kundengruppen Zugang zum Programm", erklärt Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL.  

Merkblatt KfW-Schnellkredit

 
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