In einer Stellungnahme im Zusammenhang mit Risikoposition gegenüber Leasing-Unternehmen bestätigt die BaFin, dass Leasing-Gesellschaften vergleichbar robusten Aufsichtsvorschriften wie Banken unterliegen. Im Wortlaut der BaFin Veröffentlichung heißt es: „In Deutschland zugelassene und beaufsichtigte Finanzierungsleasinginstitute unterliegen hinsichtlich ihrer Robustheit vergleichbaren Aufsichtsvorschriften wie CRR-Institute. Ihnen gegenüber bestehende Risikopositionen können demnach wie Risikopositionen gegenüber CRR-Instituten behandelt werden.“
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