Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung

Die BaFin hat die Auslegungshilfe zur Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) veröffentlicht und bestätigt darin bestimmte Ausnahmen für Leasing-Gesellschaften: Unverändert gilt, dass Leasing-Gesellschaften, die nicht bedeutend im Sinne des § 17 InstitutsVergV sind, weiterhin nicht verpflichtet werden, Risikoträger zu identifizieren und die besonderen Anforderungen der §§ 18 bis 26 InstitutsVergV zu erfüllen. Auch wird in der Auslegungshilfe bestätigt, dass Leasing-Gesellschaften, die weder CRR-Institute noch bedeutend sind, von den Offenlegungspflichten gemäß § 16 InstitutsVergV befreit sind.

Der BDL wird nun seine Anwendungshinweise aktualisieren und im Rahmen eines Workshops vorstellen.

Die Auslegungshilfe zur InstVV steht auf der Homepage der BaFin zur Verfügung.

 
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