In seinem Bericht erläuterte Kolvenbach rückblickend auf den Beginn der Corona-Pandemie und den ersten Lockdown, wie der Verband in verschiedenen Initiativen und neuen Allianzen Liquiditätshilfen für die mittelständischen Kunden gefordert hat, um die Auswirkungen für die Leasing-Branche abzufedern. So können Leasing-Kunden mit den Fördermitteln aus den Hilfsprogrammen Leasing-Raten begleichen. Zudem hat die KfW ihren Unternehmerkredit und Schnellkredit (mit einigen Ausnahmen) für Leasing-Unternehmen geöffnet. „Wir setzen uns nun in Gesprächen mit dem Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium und auch der KfW dafür ein, dass Leasing bei Folgeprogrammen zur Konjunkturförderung, aber auch darüber hinaus berücksichtigt wird“, führte der Vize-Präsident aus. „Zudem arbeiten wir weiter daran, die Absicherung von Investitionen für Kunden mittels Globaldarlehen zu ermöglichen.“
Mittelstandsinitiative ins Leben gerufen
Neben dem Liquiditätsbedarf der Kunden ist die Refinanzierung durch die Banken für Leasing-Unternehmen entscheidend. Daher hatte der BDL, unter Federführung des Finanzierungsausschusses, eine sog. „Mittelstandsinitiative“ ins Leben gerufen, die gemeinsam mit Refinanzierungspartnern Lösungen zur Stundungsproblematik zu Gunsten des Mittelstandes suchte. „Und so setzen wir weiter auf die Mittelstandsinitiative. Mit Sorgen schauen wir auf Situation der mittelständischen Unternehmen. Entscheidend wird die Entwicklung in den ersten beiden Quartalen 2021 sein.“
Im Fokus der Branche steht zudem die Entwicklung der Ausrüstungsinvestitionen. Im laufenden Jahr sollen diese nach Expertenschätzungen um 14 Prozent zurückgehen. Zwar nutzen Unternehmen in unsicheren Zeiten traditionell verstärkt Leasing, was zu steigenden Leasing-Quoten führt. Dennoch wirkt sich die konjunkturelle Lage auch auf das Neugeschäft der Branche aus, das in den ersten neun Monaten um rund 12 Prozent zurückgegangen ist.
Leasing unverzichtbar für Neustart der Wirtschaft
Die Leasing-Branche sei für den Neustart der Wirtschaft unverzichtbar, denn Leasing könne wie schon in der Vergangenheit als Investitionsmotor der Wirtschaft wirken, erläuterte Kolvenbach und appellierte an die Politik, für fördernde Rahmenbedingungen zu sorgen: „Um in diesen Zeiten überhaupt zu investieren, bedarf es nicht nur Unternehmergeist und Mut. Vielmehr brauchen Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen, die den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger machen und private Investitionen ankurbeln.“ Überbordende Bürokratie und Regulatorik behinderten auch die mittelständische Leasing-Wirtschaft, ihrer Rolle als Investitionsmotor gerecht zu werden. So leide die Branche unter stetig wachsenden neuen regulatorischen Anforderungen. Kaum haben die Gesellschaften die erforderlichen regulatorischen Vorgaben umgesetzt, drohten bereits die nächsten. Kolvenbach nannte exemplarisch die Konsultationsfassungen der Novellen von MaRisk und BAIT, die weitere Belastungen bedeuten.
Wandel zu nachhaltiger Wirtschaft mitgestalten
Dies gelte auch für das Megathema Nachhaltigkeit, das die Leasing-Wirtschaft weiter in Atem halten werde. Es sei das nach Corona beherrschende Thema, das alle Bereiche von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und nicht zuletzt auch die Regulatorik durchdringe. „Wir als Leasing-Wirtschaft wollen den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Deutschland positiv mitgestalten. Nicht zuletzt birgt die Diskussion um Nachhaltigkeit auch Chancen, denn die anstehenden Investitionen in ‚grüne Technologien‘ müssen finanziert werden. Doch dürfen wir als mittelständische Branche nicht durch unangemessene Regulierung ausgebremst werden, vielmehr brauchen wir Proportionalität und mehr Differenzierung“, stellte Kolvenbach klar.
Regelmäßiger Austausch mit der Aufsicht
Daher sei der konstruktive Austausch mit der Aufsicht wichtig. Kolvenbach begrüßte, dass mit dem Gesprächskreis Leasing und Factoring von BDL, BaFin, Bundesbank und Wirtschaftsprüfern, ein kontinuierliches Format etabliert worden sei. Die verbindlichen Ergebnisse der Sitzungen konkretisieren die aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die aktuell ergänzenden Klarstellungen zu den Bereichen MaRisk und BAIT seien geeignet, das Proportionalitätsprinzip im Leasing zu fördern, führte der Vize-Präsident aus.