Überlegungen des Rechtsausschusses des BDL zu einigen typischen Klauseln im Verbraucherleasing

Im Folgenden finden Sie die vom Rechtsausschuss des BDL erarbeiteten unverbindlichen Überlegungen zu Verbraucherklauseln mit dem Zweck hiermit eine zusammenhängende Darstellung möglicher vertraglicher Regelungspunkte, die vor allem die aktuelle Rechtslage, insbesondere die aktuelle Rechtsprechung widerspiegelt, zur Verfügung zu stellen. 

Die Vorteile, die durch diese Ausarbeitung entstehen sind unter anderem der erleichterte Marktzugang von Wettbewerbern, da das Dokument auch von neuen Marktteilnehmern genutzt werden kann. Dadurch kann erhöhter Wettbewerb entstehen, was sich mittelbar auch positiv für Verbraucher auswirkt. Die unmittelbaren Vorteile, die für Verbraucher entstehen können, sind erhöhte Transparenz der Bedingungen und eine bessere Vergleichbarkeit von Angeboten.

Die nachfolgenden Klauseln sind die eines Vollamortisations-Leasingvertrages. Dieser unterliegt nicht den Regelungen des Verbraucherdarlehensrechts nach § 506 Abs. 2 Nr. 1-3 BGB und bedarf daher der für die dort aufgeführten Leasingverträge erforderlichen Besonderheiten nicht. Die Klauseln sind auf solche Verträge, die dem Verbraucherdarlehensrecht unterliegen, nur eingeschränkt anwendbar.

Anmerkungen, Anregungen und Kommentare dürfen von betroffenen Kreisen gerne an die Email-Adresse des Verbandes ›› bdl(at)leasingverband.de übermittelt werden. Auf konkrete schriftliche Anfragen wird auch Auskunft zu den Hintergründen einzelner Regelungen erteilt.

Überlegungen zu Klauseln im Verbraucherrecht

 
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