Der Vorstand
Die Mitgliederversammlung wählt alle drei Jahre die Mitglieder des Vorstands und aus deren Mitte einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Die Mitglieder des Vorstands sind Inhaber oder geschäftsführende Organe eines Mitgliedsunternehmens des Verbands. Sie repräsentieren die im Verband vertretenen Gruppen (hersteller- und bankenverbundene sowie unabhängige Leasing-Gesellschaften). Der Vorstand ist für alle strategische Ausrichtung des Verbandes zuständig. Er setzt für Fachaufgaben Ausschüsse ein und ernennt deren Mitglieder.