Im Zusammenhang mit der Reform der internationalen Leasing-Bilanzierung hat EFRAG, das Beratungsgremium der EU-Kommission in Rechnungslegungsfragen, eine erneute Konsultation gestartet. Vor dem Hintergrund der fortgesetzten Beratungen der Boards geht es dabei im Wesentlichen um die Leasing-Definition sowie um die divergierenden Vorstellungen von IASB und FASB zur Aufwandserfassung beim Leasing-Nehmer.
Der BDL bringt in seinem Comment Letter Zweifel an der Leasing-Definition und deren Eignung zur Identifikation von Transaktionen vor, bei denen eine Right-of-Use-Bilanzierung wirtschaftlich gerechtfertigt sein könnte. Die divergierenden Modelle von IASB und FASB lehnt der BDL ab und tritt stattdessen weiterhin für die Beibehaltung des IAS 17 mit erweiterten Anhangangaben ein.