Internationale Leasing-Bilanzierung: Zweifel an Leasing-Definition

Im Zusammenhang mit der Reform der internationalen Leasing-Bilanzierung hat EFRAG, das Beratungsgremium der EU-Kommission in Rechnungslegungsfragen, eine erneute Konsultation gestartet. Vor dem Hintergrund der fortgesetzten Beratungen der Boards geht es dabei im Wesentlichen um die Leasing-Definition sowie um die divergierenden Vorstellungen von IASB und FASB zur Aufwandserfassung beim Leasing-Nehmer.
Der BDL bringt in seinem Comment Letter Zweifel an der Leasing-Definition und deren Eignung zur Identifikation von Transaktionen vor, bei denen eine Right-of-Use-Bilanzierung wirtschaftlich gerechtfertigt sein könnte. Die divergierenden Modelle von IASB und FASB lehnt der BDL ab und tritt stattdessen weiterhin für die Beibehaltung des IAS 17 mit erweiterten Anhangangaben ein.

Comment Letter zur EFRAG-Konsultation (englisch)

 
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